Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Gemeinsamer Geh- und Radweg entlang der B109, zwischen Kreisverkehr B273 und "An der Dachsbaude" OT Wandlitz Ausbaubeschluss  

 
 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
TOP: Ö 13
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.11.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10
Raum: Hotel-Barnimer Hof
Ort: Basdorf, Am Markt 9
BV-GV/2012-0482 Gemeinsamer Geh- und Radweg entlang der B109, zwischen Kreisverkehr B273 und "An der Dachsbaude" OT Wandlitz
Ausbaubeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 15
Federführend:HB AL   

Zur Frage der Erforderlichkeit der Verschwenkungen erläuterte Herr Stumpf, dass ein erheblicher Teil des Sogenannten Seitenbereiches für die Regenentwässerung der Fahrbahn einschließlich Bankettausbildung beansprucht wird. Auf der verbleibenden Fläche war sowohl wegen des Baumbestandes als auch der Leuchtenstandorte ein entsprechendes Ausweichen vorgeschlagen- und im Rahmen der Vorplanung gegenüber einer geradlinigen Trassierung der Vorzug gegeben worden.

Der Vorschlag von Herrn Pawlowski zur Kennzeichnung mit weißen Linien (analog der Radwegführung zwischen Wandlitz und Klosterfelde) wurde nach Erörterung (sollte nur außerorts erfolgen) verworfen.

Herr Hirsch, als anwesender Planer erläuterte abschließend die Gestaltung der Einmündung Annemonenstraße.

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.     Die Herstellung eines gemeinsamen Geh- und Radweg entlang der B109, zwischen dem Kreisverkehrsplatz zur B273 und „An der Dachsbaude“ (Höhe Tankstelle)  im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenwesen mit folgenden Eckpunkten.

?         Die Voraussetzungr die Umsetzung der Maßnahme ist der Abschluss einer Kostenteilungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen auf Basis der Ortsdurchfahrtenrichtlinien (ODR)

?         Der gemeinsame Geh- und Radweg wird mit einer Breite von 2,50 m in Pflasterbauweise hergestellt. 

?         Die Regenentwässerung erfolgt über offene Muldenversickerungen.

?         Im Zuge der Errichtung des Geh-und Radweges werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt.

?         Die optische Gestaltung der herzustellenden Pflasterflächen wird der Gestaltung der Pflasterflächen auf der westlichen Seite der B109 angepasst.

 

2.     Die Baumaßnahme ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Genehmigungsplanung vom August 2012. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.     Die Ausbaumaßnahme ist nach der Straßenbaubeitragssatzung beitragspflichtig. Die ermittelten Gesamtkosten betragen ca. 235.000,- €. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Beitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert:

?         Der voraussichtliche Beitragssatz beträgt ca. 0,38/ m² anrechenbare Grundstücksfläche.

?         Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 80,- bis 90,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              6

Ablehnung:             

Enthaltung: