Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Vom Ortsbeirat mehrheitlich bei 8 x Ja, 1 Enthaltung mit Änderung letzter Satz zur Annahme empfohlen. Achtung: Seite 3/3 richtig Immenstraße statt Innenstraße.
Änderung: An Stelle des letzten Satzes „ … sowie für die Herstellung …“ soll es heißen: Für die Herstellung der Beleuchtung in der Immenstraße und der Waldheimtrift sind die Anwohner dieser Straßen in Anspruch zu nehmen. Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,
1. für den Straßenbau 2. BA Siedlung Waldheim
die Bildung einer Erschließungseinheit für die Abrechnung der erschließungsbeitragspflichtigen Kosten bestehend aus den Straßenzügen Parkstraße und Lange Straße südlich der Basdorfer Hauptstraße sowie Waldmeistersteig, Ginstergrund und Waldwinkel
und
entsprechend den Regelungen des § 9 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Wandlitz (Erschließungsbeitragssatzung) vom 09.07.2009 die Teilbeitragserhebung im Wege der Kostenspaltung für die Herstellung der Fahrbahn, der Oberflächenentwässerung sowie der unselbständigen Grünanlagen in der Erschließungseinheit „Straßenbau 2. BA Siedlung Waldheim“.
2. für den Straßenbau 3. BA Siedlung Waldheim
die Bildung einer Erschließungseinheit für die Abrechnung der erschließungsbeitragspflichtigen Kosten bestehend aus den Straßenzügen Parkstraße und Lange Straße nördlich der Basdorfer Hauptstraße sowie Immenstraße und Waldheimtrift
und
entsprechend den Regelungen des § 9 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Wandlitz (Erschließungsbeitragssatzung) vom 09.07.2009 die Teilbeitragserhebung im Wege der Kostenspaltung für die Herstellung der Fahrbahn, der Oberflächenentwässerung sowie der unselbständigen Grünanlagen in der Erschließungseinheit „Straßenbau 3. BA Siedlung Waldheim“ sowie für die Herstellung der Beleuchtung in der Innenstraße und Waldheimtrift.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: . 8 Ablehnung: . Enthaltung: . 1 |
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