Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die o.g. Baumaßnahmen sind beendet, die Abnahme liegt bereits vor.
Für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage im 2. BA der Siedlung Waldheim sowie in dem Straßenzug „Lange Straße“ des 3. BA der Siedlung Waldheim werden Straßenausbaubeiträge gemäß der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz (Straßenbaubeitragssatzung) i.V.m. dem Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) erhoben.
In der „Parkstraße“ des 3. BA der Siedlung Waldheim war bereits eine neue Beleuchtungsanlage vorhanden, an der keine beitragspflichtigen Maßnahmen vorgenommen wurden.
Für die erstmalige und endgültige Herstellung der Teileinrichtungen Fahrbahn, der Oberflächenentwässerung sowie der unselbständigen Grünanlagen im 2. BA und 3. BA der Siedlung Waldheim sowie für die erstmalige und endgültige Herstellung der Teileinrichtung Beleuchtung in den Straßenzügen „Immenstraße“ und „Waldheimtrift“ des 3. BA werden Erschließungsbeiträge gemäß der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Wandlitz (Erschließungsbeitragssatzung) i.V.m. dem Baugesetzbuch (BauGB) erhoben.
Nach § 127 Abs. 3 des BauGB kann der Erschließungsbeitrag für Grunderwerb, Freilegung und für die technischen Ausbauteile der Erschließungsanlage selbstständig erhoben werden (Kostenspaltung). § 9 der Erschließungsbeitragssatzung vom 09.07.2009 sieht die Möglichkeit der Kostenspaltung vor.
Durch die Anordnung der Kostenspaltung soll die Grundlage geschaffen werden, den Erschließungsbeitrag für die bereits fertig gestellten, abspaltbaren Teileinrichtungen der Erschließungseinheit selbstständig zu erheben. Lediglich die Kosten, für den in Teilbereichen noch nicht abgeschlossenen Grunderwerb, fehlen für die Erhebung des Erschließungsbeitrages.
Gesetzliche Grundlagen
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz (Straßenbaubeitragssatzung)
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Wandlitz (Erschließungsbeitragssatzung)
Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG)
Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,
1. für den Straßenbau 2. BA Siedlung Waldheim
die Bildung einer Erschließungseinheit für die Abrechnung der erschließungsbeitragspflichtigen Kosten bestehend aus den Straßenzügen Parkstraße und Lange Straße südlich der Basdorfer Hauptstraße sowie Waldmeistersteig, Ginstergrund und Waldwinkel
und
entsprechend den Regelungen des § 9 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Wandlitz (Erschließungsbeitragssatzung) vom 09.07.2009 die Teilbeitragserhebung im Wege der Kostenspaltung für die Herstellung der Fahrbahn, der Oberflächenentwässerung sowie der unselbständigen Grünanlagen in der Erschließungseinheit „Straßenbau 2. BA Siedlung Waldheim“.
2.für den Straßenbau 3. BA Siedlung Waldheim
die Bildung einer Erschließungseinheit für die Abrechnung der erschließungsbeitragspflichtigen Kosten bestehend aus den Straßenzügen Parkstraße und Lange Straße nördlich der Basdorfer Hauptstraße sowie Immenstraße und Waldheimtrift
und
entsprechend den Regelungen des § 9 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Wandlitz (Erschließungsbeitragssatzung) vom 09.07.2009 die Teilbeitragserhebung im Wege der Kostenspaltung für die Herstellung der Fahrbahn, der Oberflächenentwässerung sowie der unselbständigen Grünanlagen in der Erschließungseinheit „Straßenbau 3. BA Siedlung Waldheim“ sowie für die Herstellung der Beleuchtung in der Immenstraße und Waldheimtrift.
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