Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
1. dass der vorliegende Planentwurf mit Begründung gebilligt wird. 2. dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit zu unterrichten und die erneute Beteiligung der Behörde und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 6 Ablehnung: 1 Enthaltung: . |
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