Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 08. Dezember 2011 das Abwägungsverfahren zum Bebauungsplan durchgeführt.
Da die ursprüngliche Öffentlichkeitsbeteiligung als frühzeitige Öffentlich-keitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zu werten ist, wird der Verfahrensschritt wiederholt.
Darüber hinaus wurden im Ergebnis der Abwägung Fachgutachten zu den Themen Lärm und Artenschutz erarbeitet und Änderungen der Planung erforderlich. Aus diesem Grund wird auch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wiederholt.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
1. dass der vorliegende Planentwurf mit Begründung gebilligt wird. 2. dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit zu unterrichten und die erneute Beteiligung der Behörde und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB durchzuführen.
Anlagen:
B-Planentwurf mit Begründung (Stand: 13.12.2011)
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