Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Aus Sicht des Ortsbeirates kann hier keine Zustimmung zur Beschlussvorlage erfolgen. Wir lehnen diesen einstimmig ab mit folgender Begründung. Das Grundstück hat keine Zufahrt, somit müsste der Fußgängerweg genutzt werden. Die Entfernung des Baukörpers zum See entspricht nicht den geforderten 50 m. Der Grünordnungsplan ist nicht beachtet worden. Es liegt kein Grund vor, ein beschleunigtes Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes vorzunehmen.
Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt dem Beschlussvorschlag nicht zu.
Begründung: - keine Zuwegung zum Grundstück - der Abstand der Bebauung zum See muss eingehalten werden - Grünordnungsplan beachten Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „August-Bebel-Str.“ gemäß § 13a i.V.m. § 13 BauGB. 2. Den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger. 3. Den gemäß Antragsunterlagen dargestellten Baukörper zuzulassen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 0 Ablehnung: 9 Enthaltung: - |
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