Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt den rechtskräftigen Bebauungsplan „August-Bebel-Str.“ zu ändern.
Nach der Ablehnung der Beschlussvorlage im Ortsbeirat Wandlitz und Zurückstellung im Bau- sowie Hauptausschuss in der Sitzungsrunde vom 08.11. – 08.12.2011 wird die Vorlage nun nach Rücksprache und Abstimmung zwischen Ortsbeirat und Verwaltung erneut eingereicht.
Der Änderungsbereich (Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstücke 1823 und 1991) liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „August-Bebel-Str.“ und ist in diesem als Fläche für Sportanlagen festgesetzt.
Der Vorhabenträger plant auf den Grundstücken des Änderungsbereiches, welches sich auch im Eigentum des Selbigen befindet, den Bau eines nichtunterkellerten Wohnhauses.
Eine Sportnutzung erfolgt auf den Flurstücken 1823 und 1991 zurzeit nicht (ehemals Segelclub). Deshalb sollen die Grundstücke des Änderungsbereiches entsprechend der Umgebungsbebauung für künftige Wohnbebauung entwickelt werden. Dazu ist jedoch eine Änderung der festgesetzten Nutzung von „Fläche für Sportanlagen“ in „allgemeine Wohnbebauung“ erforderlich. Die Festsetzungen aus dem Textbebauungsplanes „August-Bebel-Str.“ für allgemeine Wohnnutzung sollen dann für die Flurstücke des Änderungsbereiches übernommen werden.
Die Änderung des Bebauungsplanes „August-Bebel-Str.“ soll nach § 13a i.V.m § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Dies dient der Nachverdichtung im Rahmen der Innenentwicklung, wobei die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht berührt werden sollen. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird verzichtet.
Gesetzliche Grundlagen § 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „August-Bebel-Str.“ gemäß § 13a i.V.m. § 13 BauGB. 2. Den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger.
Anlagen: - Geltungsbereich 1. Änderung (1 Seite) - Antragsunterlagen (2 Seiten)
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