Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2011-0366  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "August-Bebel-Str." Gemarkung Wandlitz - 1. Änderung
- Einleitungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 34Aktenzeichen:W 612601
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
08.11.2011 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz abgelehnt   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
22.11.2011 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung vertagt   
06.03.2012 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung abgelehnt   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
28.11.2011 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vertagt   
12.03.2012 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
22.03.2012 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
21.02.2012 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
A1 Hauptausschuss Vorberatung
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
Anlagen:
Geltungsbereich_1._Änderung
Antragsunterlagen

Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt den rechtskräftigen Bebauungsplan „August-Bebel-Str
Begründung / Erläuterung

Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt den rechtskräftigen Bebauungsplan „August-Bebel-Str.“ zu ändern.

 

Nach der Ablehnung der Beschlussvorlage im Ortsbeirat Wandlitz und Zurückstellung im Bau- sowie Hauptausschuss in der Sitzungsrunde vom 08.11. – 08.12.2011 wird die Vorlage nun nach Rücksprache und Abstimmung zwischen Ortsbeirat und Verwaltung erneut eingereicht.

 

Der Änderungsbereich (Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstücke 1823 und 1991) liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „August-Bebel-Str.“ und ist in diesem als Fläche für Sportanlagen festgesetzt.

 

Der Vorhabenträger plant auf den Grundstücken des Änderungsbereiches, welches sich auch im Eigentum des Selbigen befindet, den Bau eines nichtunterkellerten Wohnhauses.

 

Eine Sportnutzung erfolgt auf den Flurstücken 1823 und 1991 zurzeit nicht (ehemals Segelclub). Deshalb sollen die Grundstücke des Änderungsbereiches entsprechend der Umgebungsbebauung für künftige Wohnbebauung entwickelt werden. Dazu ist jedoch eine Änderung der festgesetzten Nutzung von „Fläche für Sportanlagen“ in „allgemeine Wohnbebauung“ erforderlich. Die Festsetzungen aus dem Textbebauungsplanes „August-Bebel-Str.“ für allgemeine Wohnnutzung sollen dann für die Flurstücke des Änderungsbereiches übernommen werden.

 

 

Die Änderung des Bebauungsplanes „August-Bebel-Str.“ soll nach § 13a i.V.m § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Dies dient der Nachverdichtung im Rahmen der Innenentwicklung, wobei die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht berührt werden sollen. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird verzichtet.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:                Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.      Die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „August-Bebel-Str.“ gemäß § 13a i.V.m. § 13 BauGB.

2.      Den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger.

 

Anlagen:

Anlagen:

-          Geltungsbereich 1. Änderung (1 Seite)

-          Antragsunterlagen (2 Seiten)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich_1._Änderung (265 KB)    
Anlage 2 2 Antragsunterlagen (103 KB)