Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
In der Beschlussvorlage fehlt jedwede Begründung der Ziele und Notwendigkeit der Gründung einer Stiftung. Diese Vorlage geben wir zur Überarbeitung zurück an die Fraktion DIE LINKE. Beschluss:
Die Gemeindevertretung erklärt ihren Willen, eine örtliche Stiftung zu gründen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Prozedere und die Bedingungen für eine „örtliche Stiftung“ nach § 3 des Stiftungsgesetzes für das Land Brandenburg zu erarbeiten, Stiftungszwecke vorzuschlagen und die Gemeindevertretung entsprechend zu unterrichten. Die Ortsbeiräte und zuständigen Ausschüsse sind mit einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 1 Ablehnung: 8 Enthaltung: . |
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