Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt, dass durch die Wohnungsverwaltungen bei Neuvermietung der kommunalen Wohnungen eine Mietkaution in Höhe von 2 Nettokaltmieten gefordert wird. Diese Mietkaution kann in bar, als Kautionssparbuch/-Konto oder als Bankbürgschaft hinterlegt werden. Der A 5 stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu. Abstimmungsergebnis : 5 Ja - Stimmen |
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