Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2004-0018  

 
 
Betreff: Mietkaution bei Neuvermietung von kommunalen Wohnungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
  Aktenzeichen:K 53
Federführend:K_Liegenschaften Beteiligt:K_Kämmerei
    K_Liegenschaften
Beratungsfolge:
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
29.09.2004 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Kultur und Städtepartnerschaften ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
18.10.2004 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

In den einzelnen Ortsteilen der Gemeinde Wandlitz wird gegenwärtig unterschiedlich mit der Forderung einer Mietskautionen bei
Begründung / Erläuterung

Der Ortsbeirat Wandlitz hat in seiner Sitzung am 03.06.04 angeregt, um hohe Mietschulden zu vermeiden, eine Mietkaution von 2 Monatsmieten bei der Vermietung von kommunalen Wohnungen zu fordern.

 

In Vorbereitung des Beschlusses wurde festgestellt, dass in den einzelnen Ortsteilen der Gemeinde Wandlitz gegenwärtig unterschiedlich mit der Forderung einer Mietskautionen verfahren wird.

 

Folgende Kautionszahlungen werden bereits gefordert:

 

Ortsteile                                                                                             Mietkaution

Lanke, Schönwalde und Zerpenschleuse                                                 2 NKM 

Stolzenhagen                                                                                        3 NKM

Basdorf                                                                                                1 NKM

Wandlitz, Prenden, Klosterfelde, Schönerlinde                             keine

 

Um eine einheitliche Arbeitsweise zu erreichen, möchte die Verwaltung anregen, ab sofort bei allen Neuvermietungen eine Mietkaution von 2 Nettokaltmieten einzufordern.

 

Diese sollte in Form von Bareinzahlung, Kautionssparbuch/-konto oder als Bankbürgschaft hinterlegt werden können.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 57 GO

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beschließt,

dass durch die Wohnungsverwaltungen bei Neuvermietung der kommunalen Wohnungen  eine Mietkaution in Höhe von 2 Nettokaltmieten gefordert wird. Diese Mietkaution kann in bar, als Kautionssparbuch/-Konto oder als Bankbürgschaft hinterlegt werden.

 

Anlagen:

Anlagen:

Auszug aus Protokoll der Sitzung des OB Wandlitz

Mitteilungen der Wohnungsverwaltungen zu Mietkaution