Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der Ortsbeirat Wandlitz hat in seiner Sitzung am 03.06.04 angeregt, um hohe Mietschulden zu vermeiden, eine Mietkaution von 2 Monatsmieten bei der Vermietung von kommunalen Wohnungen zu fordern. In Vorbereitung des Beschlusses wurde festgestellt, dass in den einzelnen Ortsteilen der Gemeinde Wandlitz gegenwärtig unterschiedlich mit der Forderung einer Mietskautionen verfahren wird. Folgende Kautionszahlungen
werden bereits gefordert: Ortsteile MietkautionLanke, Schönwalde und Zerpenschleuse 2 NKM Stolzenhagen 3 NKM Basdorf 1 NKM Wandlitz, Prenden, Klosterfelde, Schönerlinde keine Um eine einheitliche Arbeitsweise zu erreichen, möchte die Verwaltung anregen, ab sofort bei allen Neuvermietungen eine Mietkaution von 2 Nettokaltmieten einzufordern. Diese sollte in Form von Bareinzahlung, Kautionssparbuch/-konto oder als Bankbürgschaft hinterlegt werden können. Gesetzliche Grundlagen § 57 GO Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt, dass durch die Wohnungsverwaltungen bei Neuvermietung der kommunalen Wohnungen eine Mietkaution in Höhe von 2 Nettokaltmieten gefordert wird. Diese Mietkaution kann in bar, als Kautionssparbuch/-Konto oder als Bankbürgschaft hinterlegt werden. Anlagen: Auszug aus Protokoll der Sitzung des OB Wandlitz Mitteilungen der Wohnungsverwaltungen zu Mietkaution |
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