Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Der Ortsbeirat Stolzenhagen stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Philipp-Müller-Straße/ An der Seespitze“, Gemarkung Stolzenhagen wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Begründung gebilligt. 2. Der o.g. Entwurf der Außenbereichssatzung ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4a BauGB auszulegen und es sind die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a BauGB zu beteiligen.
3. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
4. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 3 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0 |
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