Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Außenbereichssatzung "Philipp-Müller-Straße/ An der Seespitze", Gemarkung Stolzenhagen (Flur 3) Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 BauGB  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen
TOP: Ö 9
Gremium: Ortsbeirat Stolzenhagen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 02.05.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:45
Raum: Bürgerhaus Stolzenhagen
Ort: Stolzenhagen, Dorfstraße 31
BV-GV/2011-0313 Außenbereichssatzung "Philipp-Müller-Straße/ An der Seespitze", Gemarkung Stolzenhagen (Flur 3)
Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   

Der Ortsbeirat Stolzenhagen stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu

Der Ortsbeirat Stolzenhagen stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Philipp-Müller-Straße/ An der Seespitze“, Gemarkung Stolzenhagen wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Begründung gebilligt.

2. Der o.g. Entwurf der Außenbereichssatzung ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4a  BauGB  auszulegen und es sind die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a BauGB zu beteiligen.

 

3. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.

 

4. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              3

Ablehnung:              0

Enthaltung:              0