Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2011-0313  

 
 
Betreff: Außenbereichssatzung "Philipp-Müller-Straße/ An der Seespitze", Gemarkung Stolzenhagen (Flur 3)
Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
02.05.2011 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
17.05.2011 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen  (BV-GV/2011-313)
A1 Hauptausschuss Vorberatung
23.05.2011 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
09.06.2011 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
20110415113801

Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung Wandlitz fasste am 02.09.2004 (BV-GV/2004-0141) den Beschluss, für das betreffende Gebiet eine Außenbereichssatzung aufzustellen. Als Ziel der Planung wurde

-          die Schaffung von Baurecht zu Wohnzwecken,

-          die Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie

-          der Schutz und die langfristige Sicherung der Uferbereiche                angestrebt.

 

Der Beschluss wurde ortsüblich bekanntgemacht.

 

Mit einer Grundstückseigentümerin wurde zudem ein städtebaulicher Vertrag zur Sicherung der Planungskosten abgeschlossen.

 

Der Planbereich befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Wandlitz-Biesenthal-Prendener Seengebiet.

Mit Datum vom 15.02.2005 wurde durch die Gemeindeverwaltung der erforderliche Antrag auf landschaftsschutzrechtliche Entscheidung beim zuständigen Ministerium eingereicht.

Mit Datum vom 16.06.2005 wurde bereits mit BV-GV/2005-0296 die Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Diese wurde jedoch nie durchgeführt, da das Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz mit Schreiben vom 20.06.2005 die landschaftsschutzrechtliche Genehmigung versagte.

Die Gemeindeverwaltung reichte diesbezüglich am 29.06.2005 beim Verwaltungsgericht Klage ein. Nach langwierigem Austausch von Schriftsätzen fand im November 2009 mit dem Verwaltungsgericht und dem Ministerium sowie der Gemeinde ein Ortstermin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage statt. Im Ergebnis dessen wurde den Darstellungen der Gemeinde Tribut gezollt und das Ministerium erteilte notwendigerweise am 20. April 2010 nunmehr die erforderliche landschaftsschutzrechtliche Entscheidung.

 

Aufgrund des großen Zeitraumes nach vorangegangener Beschlussfassung wurde der Entwurf der Außenbereichssatzung überarbeitet. Dabei wurde der Entwurf geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst und Hinweise des Gerichtes und des Ministeriums eingearbeitet. Daher macht sich eine neue Billigung und Beschlussfassung notwendig.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2, § 4 a Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung

§§ 2, 3, und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja   Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Philipp-Müller-Straße/ An der Seespitze“, Gemarkung Stolzenhagen wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Begründung gebilligt.

2. Der o.g. Entwurf der Außenbereichssatzung ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4a  BauGB  auszulegen und es sind die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a BauGB zu beteiligen.

 

3. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.

 

4. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20110415113801 (1289 KB)