Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Auf die Frage, wie sich der Geltungsbereich der Satzung begründet, informiert Herr Gesch, dass es sich um ein Mischungsverhältnis zwischen Wohnbebauung, Freiflächen und Wochenendbebauung handelt. Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt, dass für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet eine Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB aufgestellt wird. Im Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wandlitz, Ortsteil Stolzenhagen ist das o.g. Areal größtenteils als Wohnbaufläche dargestellt. Als Ziel und Inhalt der Planung wird angestrebt: - Schaffung von Baurecht zu Wohnzwecken - Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung - Schutz und langfristige Sicherung der Uferbereiche Abstimmungsergebnis: (Zur Abstimmung 28 Gemeindevertreter anwesend) Zustimmung: 28 (einstimmig) Ablehnung: - Enthaltung: - |
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