Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Aufstellungsbeschluss für eine Außenbereichssatzung Philipp-Müller-Straße/ An der Seespitze, OT Stolzenhagen (Geltungsbereich siehe Anlage)   

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 02.09.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:15
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2004-0141 Aufstellungsbeschluss für eine Außenbereichssatzung Philipp-Müller-Straße/ An der Seespitze, OT Stolzenhagen
(Geltungsbereich siehe Anlage)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   

Auf die Frage, wie sich der Geltungsbereich der Satzung begründet, informiert Herr Gesch, dass es sich um ein Mischungsverhält

Auf die Frage, wie sich der Geltungsbereich der Satzung begründet, informiert Herr Gesch, dass es sich um ein Mischungsverhältnis zwischen Wohnbebauung, Freiflächen und Wochenendbebauung handelt.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt, dass für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet eine Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB aufgestellt wird.

 

Im Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wandlitz, Ortsteil Stolzenhagen ist das o.g. Areal größtenteils als Wohnbaufläche dargestellt.

 

Als  Ziel und Inhalt der Planung wird angestrebt:

- Schaffung von Baurecht zu Wohnzwecken

- Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

- Schutz und langfristige Sicherung der Uferbereiche

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

(Zur Abstimmung 28 Gemeindevertreter anwesend)

Zustimmung:            28 (einstimmig)

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -