Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Nach einer kurzen
Diskussion einigt man sich zu folgenden Änderungen in der Hausnummernsatzung: Im § 1, Abs. 4., 2. Satz
sind die Worte „klein geschrieben“ zu streichen. Im § 2, Abs. 2, 2. Satz
soll das Wort „ist“ durch „kann“ ersetzt werden. Der zweite Halbsatz lautet
dann wie folgt: „…, kann die
Hausnummer neben dem Zugang oder neben der Zufahrt angebracht werden.“ Weiterhin wird darüber
diskutiert, im Abs. 4. das Wort „sollen“ durch „kann“ zu ersetzen. Herr
Musewald beantragt, das Wort „sollen“ stehen zu lassen. Hierüber wird
abgestimmt. Die Mehrheit stimmt dem Antrag von Herrn Musewald zu, daher erfolgt
hier keine Änderung. Beschluss: Die Gemeindevertretung
beschließt die Satzung über die Vergabe, Gestaltung und Anbringung von
Hausnummern der Gemeinde Wandlitz – Hausnummernsatzung Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 8 Ablehnung: - Enthaltung: - |
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