Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Straßenausbau "Hans- Beimler- Straße" OT Klosterfelde  

 
 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 21.04.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2009-0076 Straßenausbau "Hans- Beimler- Straße" OT Klosterfelde
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Pöplau, Otto
Federführend:HB AL   

Herr Matlik (Planungsbüro) stellte die Straßenbaumaßnahme vor

Herr Matlik (Planungsbüro) stellte die Straßenbaumaßnahme vor.

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Ausbau der Hans- Beimler- Straße auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanungen WATI-07/10 mit nachfolgenden Eckpunkten vorzunehmen.

 

·        Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit folgenden Ausbaubreiten:

5,50 m zwischen der Heidestraße und der Geschwister- Scholl- Straße.

4,75 m zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße.

·        Befestigung folgender Gehwegabschnitte in Betonsteinpflaster:

Westliche Straßenseite zwischen der Straße der Freundschaft und der Edgar- Andre’- Straße.

Östliche Straßenseite zwischen der Edgar- Andre’- Straße und der Bahnhofstraße.

·        Erneuerung der Beleuchtungsanlage zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße.

·        Austauschen von 6 Stück Lampen zwischen der Heidestraße und der Edgar- Andre’- Straße.

 

  1. Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung und wurden zu den Sitzungen im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt. Sie beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
  2. Die Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig. Die ermittelten beitragsfähigen Kosten betragen ca. 218 T€. Gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung wurden die Anlieger über die Baumaßnahme und die zu erwartende Höhe des Straßenausbaubeitrages sowie des Kostenersatzes für die Grundstückszufahrten wie folgt informiert:

 

    • Der voraussichtliche Beitragssatz für Fahrbahn und Gehwege beträgt 2,35 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.
    • Für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage zwischen der Geschwister- Scholl- Straße und der Bahnhofstraße beträgt der Beitragssatz ca. 030 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.

Der Aufwand für den Austausch von 6 Stück Lampen zwischen der Heidestraße und der Edgar- Andre’- Straße wird zur Straßenbaubeitragsberechnung nicht herangezogen.

    • Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes für die Grundstückszufahrten beträgt 65,00 € für 1 m² hergestellter Pflasterfläche.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            6

Ablehnung:      

Enthaltung: