Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Die Beschlussvorlage
wird sehr ausführlich diskutiert. Herr Hintze stellt den
Antrag auf Aufnahme folgender Formulierung: „Das Mehrheitsvotum der
direkt finanziell betroffenen Bürger bzw. Anlieger soll für die
Gemeindevertretung in ihrer Beschlussfassung maßgebend sein sofern dies nicht
gesetzlichen und rechtlichen Vorschriften zuwider läuft.“ Der Bürgermeister macht
darauf aufmerksam, dass diese Formulierung rechtswidrig ist und, wenn sie so
beschlossen wird, von ihm beanstandet werden müsste. Frau Braune macht darauf
aufmerksam, dass die zu bildende Arbeitsgruppe in dem Sinne nicht getagt hat,
wie es im Protokoll der letzten Sitzung eigentlich festgehalten wurde. Der Antrag der Fraktion
„DIE LINKE“ hat keine Berücksichtigung gefunden. Herr Dellmann teilt mit,
dass die Gemeindevertretung von der Formalie her keine Arbeitsgruppe
beschlossen hat. Das von der Fraktion
vorgelegte Papier konnte nicht als offizieller Antrag an die Gemeindevertretung
interpretiert werden. Herr Arndt teilt mit,
dass der heute vorliegende Satzungsentwurf deutlich weiter geht, als das
ursprüngliche Exemplar. Hier sind auch Vorschläge der Fraktion „DIE LINKE“
eingearbeitet worden. Über die Angelegenheit
mit der „Bürgerkommune“ kann man durchaus diskutieren. Allerdings kann dieser
Begriff nicht in eine Satzung geschrieben werden, solange die
Gemeindevertretung sich nicht damit beschäftigt und positioniert hat. Frau Dr. Schmid-Rathjen
schlägt vor, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die sich mit der Bildung einer
sogenannten „Bürgerkommune“ beschäftigt. Es folgen die
Abstimmungen über die einzelnen Anträge. Zunächst über den Antrag von Herrn
Hintze: Dafür: 1 ( Herr Hintze) Dagegen: 17 Enthaltungen: 8 Antrag der Fraktion „DIE
LINKE“ zur Aufnahme einer Präambel mit folgendem Text: „Mit dieser Satzung
betonen Gemeinde und die gewählten Gemeindevertreter die besondere Bedeutung
des produktiven Zusammenwirkens aller Kräfte der amtsfreien Gemeinde auf dem
Weg zur Bürgerkommune. Dieser Weg zur
Bürgerkommune ist ein langfristiger Prozess des Sammelns von Erfahrungen
seitens der Bürger, der Gemeindevertreter und der Verwaltungsmitarbeiter in
Wandlitz. Gerade der Anspruch, möglichst breite Konsensentscheidungen herbei
zuführen, setzt eine gründliche Diskussion der Beteiligten voraus und stellt
eine besondere Herausforderung an alle Engagierten dar. In diesem Sinne kommt
nicht nur der rechtzeitigen Unterrichtung, sondern auch der aktiven Beteiligung
möglichst vieler Bürger an Projekten der Gemeinde besondere Bedeutung zu.
Mehrheitliche Bürgermeinungen, das Votum der jeweiligen Ortsbeiräte und Einwohnerbefragungen
bilden wichtige Grundlagen im kommunalen
Entscheidungsprozess. In diesem Sinne besteht
die Möglichkeit und Notwendigkeit, diese Satzung durch entsprechende Maßnahmen
bzw. neue Formen der Bürgerbeteiligung fortlaufend zu bereichern und entsprechend
zu ergänzen, wenn diese sinnvoll dem Leben in der Gemeinde dienen.“ Dafür: 10 (Herr Hintze) Dagegen: 12 Enthaltungen: 4 Der zweite Antrag soll
im § 3 als Punkt 5 eingefügt werden. „Die Gemeindevertretung
wird im Rahmen der Beschlussfassung zur bautechnischen Planung über die
Hinweise der betroffenen Einwohner beraten. Mehrheitliche Auffassungen der
betroffenen Bürger werden in der Entscheidungsfindung entsprechend Artikel 20
GG – der Souverän ist das Volk – besonders beachtet. Gleiches gilt für das
Votum des jeweiligen Ortsbeirates. Eine abschließende Entscheidung trifft die
Gemeindevertretung.“ (Zu dem Zeitpunkt 25
Stimmberechtigte anwesend) Dafür: 9 (Herr Hintze) Dagegen: 13 Enthaltungen 3 Herr Dellmann befürwortet
den Vorschlag zur Bildung einer Arbeitsgruppe. Zum Inhalt und zur
Zusammensetzung soll zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung ein
entsprechender Vorschlag erarbeitet werden. Beschluss: Die Gemeindevertretung
Wandlitz beschließt die beiliegende Satzung über die Unterrichtung und
Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 16 Ablehnung: 3
(Herr Hintze) Enthaltung: 7 |
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