Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Frau Braune schlägt vor,
die Fälligkeit der Benutzungsgebühr auf ein Datum zu beschränken. Der
Bürgermeister informiert, dass dies nicht möglich ist, da die Gebühr nicht im
Voraus erhoben werden darf. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Straßenreinigungs-gebührensatzung in der vorliegenden Fassung. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7 Ablehnung: - Enthaltung: - |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||