Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für den Kreuzungsbau Thälmannstraße nicht auf die Anlieger umzulegen sind. Dem Beschlussvorschlag wird zugestimmt. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt unter der Voraussetzung einer Fördermittelbewilligung gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG):
- Ausbaubreite 2,0 m in Pflasterbauweise - Entwässerung über Mulden- und Rigolenversickerung - Befestigung der Grundstückszufahrten zwischen Fahrbahn und Geh-/Radweg in Pflasterbauweise - Leuchtentyp „Wandlitz“ von der Fa. Spezialgeräte und Leuchtenbau Finow GmbH, Farbe RAL 6005 (moosgrün) mit einer Leuchtpunkthöhe von 3,80 m und einem Lichtpunktabstand von 30 m
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6 Ablehnung: Enthaltung: |
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