Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Kombinierter Geh- und Radweg Stolzenhagener Chaussee - OT Wandlitz Ausbaubeschluss  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz
TOP: Ö 10
Gremium: Ortsbeirat Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 09.10.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:50
BV-GV/2007-0621 Kombinierter Geh- und Radweg Stolzenhagener Chaussee - OT Wandlitz
Ausbaubeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Frau Fiedler
Federführend:HB AL   

Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für den Kreuzungsbau Thälmannstraße nicht auf die Anlieger umzulegen sind

Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für den Kreuzungsbau Thälmannstraße nicht auf die Anlieger umzulegen sind.

Dem Beschlussvorschlag wird zugestimmt.

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt unter der Voraussetzung einer Fördermittelbewilligung gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG):

  1. die Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges einschließlich einer Beleuchtung entlang der Hauptverkehrsstraße Stolzenhagener Chaussee.
  2. die Herstellung des kombinierten Geh- und Radweges einschließlich einer Beleuchtung entsprechend der vorliegenden Genehmigungsplanung mit folgenden Eckpunkten:

-         Ausbaubreite 2,0 m in Pflasterbauweise

-         Entwässerung über Mulden- und Rigolenversickerung

-         Befestigung der Grundstückszufahrten zwischen Fahrbahn und Geh-/Radweg in Pflasterbauweise

-         Leuchtentyp „Wandlitz“ von der Fa. Spezialgeräte und Leuchtenbau Finow GmbH, Farbe RAL 6005 (moosgrün) mit einer Leuchtpunkthöhe von 3,80 m und einem Lichtpunktabstand von 30 m

  1. die Kosten für die Errichtung des kombinierten Geh- und Radweges einschließlich einer Beleuchtung entsprechend der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004 auf die Anlieger umzulegen. Nach § 8 der Satzung ist dabei ein Abschnitt zu bilden. Der Abschnitt erstreckt sich von der Einmündung Thälmannstraße bis zum Ortsausgang Wandlitz.
  2. gemäß Satzung über den Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz vom 01.01.2007 für die tatsächlichen Aufwendungen der Herstellung der Grundstückszufahrten von den Eigentümern der Grundstücke Kostenersatz zu erheben.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            6

Ablehnung:      

Enthaltung: