Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Fr. Haß (ars Planungsbüro) erläuterte ausführlich den Sachverhalt. In der anschließenden Diskussion wurde insbesondere auf die zu erwartende Stellplatzproblematik hingewiesen. Diese kann jedoch nicht im Rahmen der Bauleitplanung abschließend geregelt werden, sondern erst auf der Ebene des Baugenehmigungsverfahrens. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord III“ werden in einem ca. 38 m breiten Bereich des Flurstückes 860/2, der als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen ist, hinsichtlich der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl, der Bauweise, der Gestaltung der Gebäude, der Dachform und der Gestaltung der Dachflächen geändert. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer einzügigen Grundschule in Kombination mit einem Mehrgenerationenhaus. 2. Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord III“ wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Begründung gebilligt. 3. Der o.g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB erneut auszulegen und es sind die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB zu beteiligen. 4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen. 5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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