Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, dass zwischen der Stadt Liebenwalde und der Gemeinde Wandlitz beiliegender öffentlich- rechtlicher Vertrag über die freiwillige Änderung von Gemeindegrenzen – Aufhebung der Exklaven Kreuzbruch 10,13,14,15,16 und 17 sowie Wiesen l. U. Malzer Kanal 01,02,03 und 04 nach § 9 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung abgeschlossen wird. Der Ortsbeirat Schönwalde stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu. |
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