Beschluss:
Gemäß der Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege obliegt die Entscheidung über die Förderung den Ortsbeiräten. Soweit im Einzelfall 1.000 € überschritten werden, entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss auf Empfehlung des Ortsbeirates.
Der Ortsbeirat beschließt bzw. empfiehlt die Verwendung der eingestellten Mittel wie folgt:
- 2.500 € für die Ausgestaltung und die Durchführung des Lindenblütenfestes durch den Festzelt- und Schaustellerbetrieb Wieser
- bis zu 200 € Bastelmaterial und Preise für das Lindenblütenfest
- bis zu 100 € Standrohrmiete und Wassergeld für das Lindenblütenfest
- nicht ausgeschöpfte Mittel stehen für die Seniorenarbeit zur Verfügung.