Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-Ob/2011-0058  

 
 
Betreff: Zuschüsse Verbände und Vereine OT Schönerlinde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Ob
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönerlinde Entscheidung
10.01.2011 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Gemäß Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz stehen dem Ortsteil Schönerlinde insgesamt 3.700 (Haushaltsstelle 28120.531802) zur Förderung von örtlichen Verbänden und Vereinen sowie für Ehrungen und Jubiläen für Senioren zur Verfügung.

Bei der Festlegung zur Verwendung der Zuschüsse ist zu beachten, dass aus den insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln auch die Zuwendung für die Senioren und die Jubilare (ab dem 70. Geburtstag) für den Zeitraum Januar bis Dezember 2011 und für weitere kulturelle Veranstaltungen des Ortes zu gewähren sind.

Die Entscheidung über die Höhe der zu zahlenden Zuschüsse ist im Protokoll festzuhalten.

Es liegen keine Anträge vor.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 46, Abs. 4 BbgKVerf

Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz

Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja  

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

3.700

 

 

 


Beschluss:

 

Gemäß der Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege obliegt die Entscheidung über die Förderung den Ortsbeiräten. Soweit im Einzelfall 1.000 € überschritten werden, entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss auf Empfehlung des Ortsbeirates.

 

Der Ortsbeirat beschließt bzw. empfiehlt die Verwendung der eingestellten Mittel wie folgt:

 

1…………………………………………………………………………

2…………………………………………………………………………

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

Keine Anträge