Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde
Gremium: Ortsbeirat Schönerlinde
Datum: Mo, 08.10.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00
Raum: Gemeindezentrum Schönerlinde
Ort: Schönerlinder Chaussee 40

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5  
Bestätigung des Protokolls vom 27.08.2007  
Ob SL-24/2007  
Ö 6     Bericht des Ortsbürgermeisters      
Ö 7  
Satzungsänderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004  
BV-GV/2007-0608  
    VORLAGE
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum 29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:

 

1.         im § 1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen

 

und

 

2.         den § 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.

   
    08.10.2007 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 7 - abgelehnt
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum 29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:

 

1.         im § 1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen

 

und

 

2.         den § 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            -

Ablehnung:            6

Enthaltung:            -

   
    08.10.2007 - Ortsbeirat Prenden
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum 29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:

 

1.         im § 1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen

 

und

 

2.         den § 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            2

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -

   
    08.10.2007 - Ortsbeirat Schönerlinde
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum 29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:

 

1.         im § 1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen

 

und

 

2.         den § 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            2

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -

   
    08.10.2007 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum 29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:

 

1.         im § 1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen

 

und

 

2.         den § 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            5

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -

   
    08.10.2007 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum 29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:

 

1.         im § 1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen

 

und

 

2.         den § 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.

 

   
    09.10.2007 - Ortsbeirat Lanke
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum 29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:

 

1.         im § 1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen

 

und

 

2.         den § 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.

 

   
    09.10.2007 - Ortsbeirat Schönwalde
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   
   
    09.10.2007 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum 29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:

 

1.         im § 1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen

 

und

 

2.         den § 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            6

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    10.10.2007 - Ortsbeirat Basdorf
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum 29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:

 

1.         im § 1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen

 

und

 

2.         den § 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            9

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -

   
    23.10.2007 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 5 - 
   
   
    29.10.2007 - A1 Hauptausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum 29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:

 

1.         im § 1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen

 

und

 

2.         den § 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .9

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    08.11.2007 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum 29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:

 

1.         im § 1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen

 

und

 

2.         den § 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            25

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -

Ö 8  
Spielplatzkonzeption der Gemeinde Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-GV/2007-0618  
Ö 9  
Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortsteil Schönerlinde 1. Überarbeitung  
MV-Ob/2007-0032  
Ö 10  
Sonstiges