Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Lanke  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Lanke
Gremium: Ortsbeirat Lanke
Datum: Di, 09.10.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00
Raum: Restaurant Bellevue
Ort: Ortsteil Lanke, Lanker Dorfstraße 17

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5  
Bestätigung des Protokolls vom 28.08.2007  
Ob L-26/2007  
Ö 6  
Bericht der Ortsbürgermeisterin      
Ö 7  
Satzungsänderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004  
BV-GV/2007-0608  
    VORLAGE
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum 29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:

 

1.         im § 1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen

 

und

 

2.         den § 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.

   
    08.10.2007 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 7 - abgelehnt
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum 29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:

 

1.         im § 1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen

 

und

 

2.         den § 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            -

Ablehnung:            6

Enthaltung:            -

   
    08.10.2007 - Ortsbeirat Prenden
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum 29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:

 

1.         im § 1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen

 

und

 

2.         den § 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            2

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -

   
    08.10.2007 - Ortsbeirat Schönerlinde
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum 29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:

 

1.         im § 1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen

 

und

 

2.         den § 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            2

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -

   
    08.10.2007 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum 29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:

 

1.         im § 1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen

 

und

 

2.         den § 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            5

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -

   
    08.10.2007 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum 29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:

 

1.         im § 1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen

 

und

 

2.         den § 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.

 

   
    09.10.2007 - Ortsbeirat Lanke
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum 29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:

 

1.         im § 1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen

 

und

 

2.         den § 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.

 

   
    09.10.2007 - Ortsbeirat Schönwalde
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   
   
    09.10.2007 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum 29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:

 

1.         im § 1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen

 

und

 

2.         den § 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            6

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    10.10.2007 - Ortsbeirat Basdorf
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum 29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:

 

1.         im § 1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen

 

und

 

2.         den § 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            9

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -

   
    23.10.2007 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 5 - 
   
   
    29.10.2007 - A1 Hauptausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum 29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:

 

1.         im § 1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen

 

und

 

2.         den § 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .9

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    08.11.2007 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeinde Wandlitz beschließt rückwirkend zum 29.04.2004 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004:

 

1.         im § 1 der Satzung die Worte „im Bereich“ von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung… einzufügen

 

und

 

2.         den § 3 Abs. 1 im Satz 2 zu ergänzen, so dass er neu lautet: Sie kann die Ermittlung des Aufwandes hiervon abweichend für mehrere Anlagen, welche für die erschlossenen Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt (gemeinsame Aufwandsermittlung) oder auch nur für bestimmte Teile einer öffentlichen Verkehrsanlage (Kostenspaltung) oder für selbständige nutzbare Abschnitte einer öffentlichen Verkehrsanlage (Abschnittsbildung), vornehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            25

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -

Ö 8  
Spielplatzkonzeption der Gemeinde Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-GV/2007-0618  
Ö 9  
Sonstiges