Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz
Gremium: Ortsbeirat Wandlitz
Datum: Di, 26.09.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 3  
Bestätigung des Protokolls vom 22.08.2006      
Ö 4  
Bebauungsplan "Brunnenbau", Gemarkung Wandlitz -Durchführung des Abwägungsverfahrens-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2006-0488  
Ö 5  
Umbau und Erweiterung der Sparkasse Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 155, Flur 5, Flurstücke 444, 445, 446  
BV-HA/2006-0208  
Ö 6  
Neubau einer Werkstatt für Holzverarbeitung Gemarkung Wandlitz, Berliner Weg 8, flur 2, Flurstück 1012  
BV-HA/2006-0209  
Ö 7  
Befreiungsantrag zum B-Plan "Wandlitzsee Nord III" in der Gemarkung Wandlitz Thälmannstraße 2, Flur 4, Flurstück 861  
BV-HA/2006-0210  
Ö 8  
Diskussion zum Haushaltsplan 2007      
Ö 9  
Befreiungsantrag zum B-Plan "Wandlitz Ost" in der Gemarkung Wandlitz Richard-Wagner-Straße 6, Flur 6, Flurstücke 1136 und 1137  
BV-HA/2006-0205  
Ö 10  
Änderung des Bebauungsplanes "Sporthalle an der Kegelbahn" - Einleitungsbeschluss  
BV-GV/2006-0514  
    VORLAGE
    Beschluss:

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindvertretung beschließt, dass die Festsetzungen in dem als allgemeines Wohngebiet (WA) vorgesehenem Teilbereich (einschließlich Verkehrsund Grünflächen) östlich der Sport- und Mehrzweckhalle geändert werden mit dem Planungsziel, Baurecht für den Neubau einer Grundschule zu schaffen.

 

  1. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Änderung des Bebauungsplanes durch das Planungsbüro BSM (Berlin) vornehmen zu lassen. Insbesondere sind die planungsrechtlich relevanten Umwelt- und Lärmschutzbelange im Rahmen des Änderungsverfahrens zu berücksichtigen.

 

 

 

 

   
    26.09.2006 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindvertretung beschließt, dass die Festsetzungen in dem als allgemeines Wohngebiet (WA) vorgesehenem Teilbereich (einschließlich Verkehrsund Grünflächen) östlich der Sport- und Mehrzweckhalle geändert werden mit dem Planungsziel, Baurecht für den Neubau einer Grundschule zu schaffen.

 

  1. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Änderung des Bebauungsplanes durch das Planungsbüro BSM (Berlin) vornehmen zu lassen. Insbesondere sind die planungsrechtlich relevanten Umwelt- und Lärmschutzbelange im Rahmen des Änderungsverfahrens zu berücksichtigen.

 

 

Der Ortsbeirat stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .9

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    17.10.2006 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindvertretung beschließt, dass die Festsetzungen in dem als allgemeines Wohngebiet (WA) vorgesehenem Teilbereich (einschließlich Verkehrsund Grünflächen) östlich der Sport- und Mehrzweckhalle geändert werden mit dem Planungsziel, Baurecht für den Neubau einer Grundschule zu schaffen.

 

  1. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Änderung des Bebauungsplanes durch das Planungsbüro BSM (Berlin) vornehmen zu lassen. Insbesondere sind die planungsrechtlich relevanten Umwelt- und Lärmschutzbelange im Rahmen des Änderungsverfahrens zu berücksichtigen.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            6

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    23.10.2006 - A1 Hauptausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindvertretung beschließt, dass die Festsetzungen in dem als allgemeines Wohngebiet (WA) vorgesehenem Teilbereich (einschließlich Verkehrsund Grünflächen) östlich der Sport- und Mehrzweckhalle geändert werden mit dem Planungsziel, Baurecht für den Neubau einer Grundschule zu schaffen.

 

  1. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Änderung des Bebauungsplanes durch das Planungsbüro BSM (Berlin) vornehmen zu lassen. Insbesondere sind die planungsrechtlich relevanten Umwelt- und Lärmschutzbelange im Rahmen des Änderungsverfahrens zu berücksichtigen.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .8

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .1

   
    02.11.2006 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindvertretung beschließt, dass die Festsetzungen in dem als allgemeines Wohngebiet (WA) vorgesehenem Teilbereich (einschließlich Verkehrsund Grünflächen) östlich der Sport- und Mehrzweckhalle geändert werden mit dem Planungsziel, Baurecht für den Neubau einer Grundschule zu schaffen.

 

  1. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Änderung des Bebauungsplanes durch das Planungsbüro BSM (Berlin) vornehmen zu lassen. Insbesondere sind die planungsrechtlich relevanten Umwelt- und Lärmschutzbelange im Rahmen des Änderungsverfahrens zu berücksichtigen.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            23

Ablehnung:            -

Enthaltung:            2

Ö 11  
Vorstellung der Vorplanung zum Bauvorhaben Straßenbau "Am Schwalbenberg" - OT Wandlitz     BV-GV/2006-0497  
Ö 12  
Sonstiges      
N 13     Vergabe einer Teilfläche des Flurstücks 815 der Flur 6 von Wandlitz   BV-GV/2006-0510  
N 14     Vergabe der kommunalen Wohnungen gemäß Vergabekriterien   MV-Ob/2006-0026