Die Gemeindvertretung beschließt, dass die
Festsetzungen in dem als allgemeines Wohngebiet (WA) vorgesehenem
Teilbereich (einschließlich Verkehrsund Grünflächen) östlich der Sport-
und Mehrzweckhalle geändert werden mit dem Planungsziel, Baurecht für den
Neubau einer Grundschule zu schaffen.
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Änderung des
Bebauungsplanes durch das Planungsbüro BSM (Berlin) vornehmen zu lassen.
Insbesondere sind die planungsrechtlich relevanten Umwelt- und
Lärmschutzbelange im Rahmen des Änderungsverfahrens zu berücksichtigen.
26.09.2006 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindvertretung beschließt, dass die
Festsetzungen in dem als allgemeines Wohngebiet (WA) vorgesehenem
Teilbereich (einschließlich Verkehrsund Grünflächen) östlich der Sport-
und Mehrzweckhalle geändert werden mit dem Planungsziel, Baurecht für den
Neubau einer Grundschule zu schaffen.
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Änderung des
Bebauungsplanes durch das Planungsbüro BSM (Berlin) vornehmen zu lassen.
Insbesondere sind die planungsrechtlich relevanten Umwelt- und
Lärmschutzbelange im Rahmen des Änderungsverfahrens zu berücksichtigen.
Der Ortsbeirat stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.9
Ablehnung:.
Enthaltung:.
17.10.2006 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindvertretung beschließt, dass die
Festsetzungen in dem als allgemeines Wohngebiet (WA) vorgesehenem
Teilbereich (einschließlich Verkehrsund Grünflächen) östlich der Sport-
und Mehrzweckhalle geändert werden mit dem Planungsziel, Baurecht für den
Neubau einer Grundschule zu schaffen.
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Änderung des
Bebauungsplanes durch das Planungsbüro BSM (Berlin) vornehmen zu lassen.
Insbesondere sind die planungsrechtlich relevanten Umwelt- und
Lärmschutzbelange im Rahmen des Änderungsverfahrens zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:6
Ablehnung:.
Enthaltung:.
23.10.2006 - A1 Hauptausschuss
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindvertretung beschließt, dass die
Festsetzungen in dem als allgemeines Wohngebiet (WA) vorgesehenem
Teilbereich (einschließlich Verkehrsund Grünflächen) östlich der Sport-
und Mehrzweckhalle geändert werden mit dem Planungsziel, Baurecht für den
Neubau einer Grundschule zu schaffen.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Änderung
des Bebauungsplanes durch das Planungsbüro BSM (Berlin) vornehmen zu
lassen. Insbesondere sind die planungsrechtlich relevanten Umwelt- und
Lärmschutzbelange im Rahmen des Änderungsverfahrens zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.8
Ablehnung:.
Enthaltung:.1
02.11.2006 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindvertretung beschließt, dass die
Festsetzungen in dem als allgemeines Wohngebiet (WA) vorgesehenem
Teilbereich (einschließlich Verkehrsund Grünflächen) östlich der Sport-
und Mehrzweckhalle geändert werden mit dem Planungsziel, Baurecht für den
Neubau einer Grundschule zu schaffen.
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Änderung des
Bebauungsplanes durch das Planungsbüro BSM (Berlin) vornehmen zu lassen.
Insbesondere sind die planungsrechtlich relevanten Umwelt- und
Lärmschutzbelange im Rahmen des Änderungsverfahrens zu berücksichtigen.