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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Anwesenheit |
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Ö 3 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 10.01.2023 |
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Ob SW-25/2023 |
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Ö 5 |
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Bericht der Ortsvorsteherin |
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Ö 6 |
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Informationen und Anfragen von Ortsbeiratsmitgliedern |
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Ö 7 |
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Beantwortung von Protokollanfragen |
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Ö 8 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 9 |
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Bebauungsplan "Schloss und Park Dammsmühle" Gemarkung Schönwalde, Gemeinde Wandlitz
-Erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. § 3 Baugesetzbuch sowie die Beteiligung benachbarter Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) |
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BV-GV/2023-0565 |
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VORLAGE |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der vorliegende geänderte Planentwurf zum Bebauungsplan „Schloss und Park Dammsmühle“ einschließlich Begründung und Umweltbericht in der vorliegenden Form gebilligt und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf die Dauer von zwei Wochen einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu unterrichten. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenhang mit dem vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen. Dabei wird bestimmt, dass die Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 hinzuweisen. |
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21.02.2023 - Ortsbeirat Schönwalde |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 3 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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02.03.2023 - A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der vorliegende geänderte Planentwurf zum Bebauungsplan „Schloss und Park Dammsmühle“ einschließlich Begründung und Umweltbericht in der vorliegenden Form gebilligt und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf die Dauer von zwei Wochen einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu unterrichten. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenhang mit dem vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen. Dabei wird bestimmt, dass die Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 hinzuweisen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 4 Ablehnung: - Enthaltung: -
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13.03.2023 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 14 - geändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der vorliegende geänderte Planentwurf zum Bebauungsplan „Schloss und Park Dammsmühle“ einschließlich Begründung und Umweltbericht in der vorliegenden Form gebilligt und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf die Dauer von zwei Wochen einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu unterrichten. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenhang mit dem vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen. Dabei wird bestimmt, dass die Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 hinzuweisen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 8 Ablehnung: - Enthaltung: -
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Ö 10 |
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Prioritätenliste Instandsetzung von Straßen und Wegen |
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Ö 11 |
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Bestellung Toiletten und Stadtmöbel |
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Ö 12 |
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Baupaten Grundschule Schönwalde |
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N 1 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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N 2 |
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Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 10.01.2023 |
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