Für den in der Anlage
gekennzeichneten Geltungsbereich der Flur 4 der Gemarkung Wandlitz ist ein
einfacher Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die Flurkarte wird
als Anlage diesem Beschluss beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Als Planungsziele werden angestrebt:
§Schaffung von Planungs- und Baurecht;
§Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche Festsetzungen;
§Sicherung und Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
des Areals entsprechend den Darstellungen des Teilflächennutungsplanes für den
Ortsteil Wandlitz.
20.09.2005 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Für den in der Anlage
gekennzeichneten Geltungsbereich der Flur 4 der Gemarkung Wandlitz ist ein
einfacher Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die Flurkarte wird
als Anlage diesem Beschluss beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Als Planungsziele werden angestrebt:
§Schaffung von Planungs- und Baurecht;
§Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche Festsetzungen;
§Sicherung und Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
des Areals entsprechend den Darstellungen des Teilflächennutungsplanes für den
Ortsteil Wandlitz.
Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt gemäß Beschlussvorschlag
zu.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.9
Ablehnung:.
Enthaltung:.
27.09.2005 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 18 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Für den in der Anlage
gekennzeichneten Geltungsbereich der Flur 4 der Gemarkung Wandlitz ist ein
einfacher Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die Flurkarte wird
als Anlage diesem Beschluss beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Als Planungsziele werden angestrebt:
§Schaffung von Planungs- und Baurecht;
§Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche Festsetzungen;
§Sicherung und Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
des Areals entsprechend den Darstellungen des Teilflächennutungsplanes für den
Ortsteil Wandlitz.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:6
Ablehnung:
Enthaltung:
Sonstiges
Herr Liste verwies auf einen Artikel der Berliner Zeitung
vom 26.9.2005. Darin ging um das Standortwahlverfahren zu künftigen
Windeignungsgebieten des Landes Berlin. Als ein möglicher Standort wurde der
Bereich zwischen der A 114 und der Schönerlinder Straße (Bereich Alba AG-
Neubau), unmittelbar an der Landes- und Gemarkungsgrenze, verbal benannt und
kartenmäßig dargestellt. Herr Liste bittet die Gemeindeverwaltung frühzeitig zu
reagieren.
Die nächste Sitzung findet im Gemeindezentrum Schönwalde
statt.
17.10.2005 - A1 Hauptausschuss
Ö 19 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Für den in der Anlage gekennzeichneten
Geltungsbereich der Flur 4 der Gemarkung Wandlitz ist ein einfacher
Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die Flurkarte wird als
Anlage diesem Beschluss beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Als Planungsziele werden angestrebt:
§Schaffung von Planungs- und Baurecht;
§Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche Festsetzungen;
§Sicherung und Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
des Areals entsprechend den Darstellungen des Teilflächennutungsplanes für den
Ortsteil Wandlitz.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.9
Ablehnung:.
Enthaltung:.
27.10.2005 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 21 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Für den in der Anlage
gekennzeichneten Geltungsbereich der Flur 4 der Gemarkung Wandlitz ist ein
einfacher Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die Flurkarte wird
als Anlage diesem Beschluss beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Als Planungsziele werden angestrebt:
§Schaffung von Planungs- und Baurecht;
§Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche Festsetzungen;
§Sicherung und Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
des Areals entsprechend den Darstellungen des Teilflächennutungsplanes für den
Ortsteil Wandlitz.