Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sondersitzung des Ausschusses für Bauen und Gemeindeentwicklung  

 
 
Bezeichnung: Sondersitzung des Ausschusses für Bauen und Gemeindeentwicklung
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Datum: Di, 12.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:30
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 5  
Einwohnerfragestunde      
Ö 6  
Wohnprojekt "Basdorfer Gärten" hier: Umsetzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BV-GV/2015-0113  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Umsetzung des Wohnprojektes „Basdorfer Gärten“ unter der Voraussetzung, dass Kreditmittel für dieses Vorhaben in Anspruch genommen werden können.

 

Die mit der Vermietung der Wohnungen einhergehende wirtschaftliche Betätigung ist im öffentlichen Interesse erforderlich. Ziel ist es, zeitgemäße Wohnstandards insbesondere für ältere Menschen, Alleinstehende und Familien mit und ohne Kinder mit geringem Einkommen anzubieten. Diese Zielgruppe hat auf dem privaten Wohnungsmarkt aufgrund der aktuellen Mietpreisentwicklung geringe Chancen eine kostengünstige Wohnung zu mieten. Bei der Vergabe sollen daher die maßgebenden Einkommensgrenzen des sog. 3. Förderweges für Brandenburg nach Wohnraumförderungsgesetz eingehalten werden.

 

Die Gemeindevertretung beschließt weiterhin:

 

  1. Die Erarbeitung eines Nachtragshaushaltsplanes 2015. In diesem Zusammenhang sind die Voraussetzungen zur Genehmigungsfähigkeit der Kreditaufnahme zu schaffen.

 

  1. Den Abschluss einer Zuordnungsvereinbarung mit dem Land Brandenburg für das erforderliche Grundstück mit einer Größe von 11.578 qm inkl. zweier ehemaliger Kasernengebäude zu einem Preis von 752.570 € mit der Möglichkeit der Rückabwicklung sofern die Genehmigung der Kreditaufnahme versagt wird.

 

  1. Die europaweite Ausschreibung eines Generalplaners in zwei Losen, d.h. je ein Generalplaner für jedes Bauvorhaben. Die erforderliche Finanzierung der Planungskosten wird im Rahmen des Nachtragshaushaltes bereitgestellt.

 

  1. Dem Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung und der Gemeindevertretung ist regelmäßig Bericht über die Entwicklung des Projektes in Form von Mitteilungsvorlagen zu geben. Die AG Baucontrolling ist neben den Baupaten in wichtigen Planungs- und Durchführungsphasen zu beteiligen.

 

 

 

   
    12.05.2015 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 6 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Umsetzung des Wohnprojektes „Basdorfer Gärten“ unter der Voraussetzung, dass Kreditmittel für dieses Vorhaben in Anspruch genommen werden können.

 

Die mit der Vermietung der Wohnungen einhergehende wirtschaftliche Betätigung ist im öffentlichen Interesse erforderlich. Ziel ist es, zeitgemäße Wohnstandards insbesondere für ältere Menschen, Alleinstehende und Familien mit und ohne Kinder mit geringem Einkommen anzubieten. Diese Zielgruppe hat auf dem privaten Wohnungsmarkt aufgrund der aktuellen Mietpreisentwicklung geringe Chancen eine kostengünstige Wohnung zu mieten. Bei der Vergabe sollen daher die maßgebenden Einkommensgrenzen des sog. 3. Förderweges für Brandenburg nach Wohnraumförderungsgesetz eingehalten werden.

 

Die Gemeindevertretung beschließt weiterhin:

 

  1. Die Erarbeitung eines Nachtragshaushaltsplanes 2015. In diesem Zusammenhang sind die Voraussetzungen zur Genehmigungsfähigkeit der Kreditaufnahme zu schaffen.

 

  1. Den Abschluss einer Zuordnungsvereinbarung mit dem Land Brandenburg für das erforderliche Grundstück mit einer Größe von 11.578 qm inkl. zweier ehemaliger Kasernengebäude zu einem Preis von 752.570 € mit der Möglichkeit der Rückabwicklung sofern die Genehmigung der Kreditaufnahme versagt wird.

 

  1. Die europaweite Ausschreibung eines Generalplaners in zwei Losen, d.h. je ein Generalplaner für jedes Bauvorhaben. Die erforderliche Finanzierung der Planungskosten wird im Rahmen des Nachtragshaushaltes bereitgestellt.

 

  1. Dem Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung und der Gemeindevertretung ist regelmäßig Bericht über die Entwicklung des Projektes in Form von Mitteilungsvorlagen zu geben. Die AG Baucontrolling ist neben den Baupaten in wichtigen Planungs- und Durchführungsphasen zu beteiligen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Herr Uwe Liebehenschel verließ um 21.15 Uhr die Sitzung, somit sind 6 Mitglieder des Bauausschusses abstimmungsberechtigt.

 

 

Mit der Ergänzung (Punkt 5)

Zustimmung:              5

Ablehnung:              0

Enthaltung:              1

   
    20.05.2015 - Ortsbeirat Basdorf
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Umsetzung des Wohnprojektes „Basdorfer Gärten“ unter der Voraussetzung, dass Kreditmittel für dieses Vorhaben in Anspruch genommen werden können.

 

Die mit der Vermietung der Wohnungen einhergehende wirtschaftliche Betätigung ist im öffentlichen Interesse erforderlich. Ziel ist es, zeitgemäße Wohnstandards insbesondere für ältere Menschen, Alleinstehende und Familien mit und ohne Kinder mit geringem Einkommen anzubieten. Diese Zielgruppe hat auf dem privaten Wohnungsmarkt aufgrund der aktuellen Mietpreisentwicklung geringe Chancen eine kostengünstige Wohnung zu mieten. Bei der Vergabe sollen daher die maßgebenden Einkommensgrenzen des sog. 3. Förderweges für Brandenburg nach Wohnraumförderungsgesetz eingehalten werden.

 

Die Gemeindevertretung beschließt weiterhin:

 

  1. Die Erarbeitung eines Nachtragshaushaltsplanes 2015. In diesem Zusammenhang sind die Voraussetzungen zur Genehmigungsfähigkeit der Kreditaufnahme zu schaffen.

 

  1. Den Abschluss einer Zuordnungsvereinbarung mit dem Land Brandenburg für das erforderliche Grundstück mit einer Größe von 11.578 qm inkl. zweier ehemaliger Kasernengebäude zu einem Preis von 752.570 € mit der Möglichkeit der Rückabwicklung sofern die Genehmigung der Kreditaufnahme versagt wird.

 

  1. Die europaweite Ausschreibung eines Generalplaners in zwei Losen, d.h. je ein Generalplaner für jedes Bauvorhaben. Die erforderliche Finanzierung der Planungskosten wird im Rahmen des Nachtragshaushaltes bereitgestellt.

 

  1. Dem Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung und der Gemeindevertretung ist regelmäßig Bericht über die Entwicklung des Projektes in Form von Mitteilungsvorlagen zu geben. Die AG Baucontrolling ist neben den Baupaten in wichtigen Planungs- und Durchführungsphasen zu beteiligen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .8

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    21.05.2015 - A1 Hauptausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   
   
    21.05.2015 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 6 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Umsetzung des Wohnprojektes „Basdorfer Gärten“ unter der Voraussetzung, dass Kreditmittel für dieses Vorhaben in Anspruch genommen werden können.

 

Die mit der Vermietung der Wohnungen einhergehende wirtschaftliche Betätigung ist im öffentlichen Interesse erforderlich. Ziel ist es, zeitgemäße Wohnstandards insbesondere für ältere Menschen, Alleinstehende und Familien mit und ohne Kinder mit geringem Einkommen anzubieten. Diese Zielgruppe hat auf dem privaten Wohnungsmarkt aufgrund der aktuellen Mietpreisentwicklung geringe Chancen eine kostengünstige Wohnung zu mieten. Bei der Vergabe sollen daher die maßgebenden Einkommensgrenzen des sog. 3. Förderweges für Brandenburg nach Wohnraumförderungsgesetz eingehalten werden.

 

Die Gemeindevertretung beschließt weiterhin:

 

  1. Die Erarbeitung eines Nachtragshaushaltsplanes 2015. In diesem Zusammenhang sind die Voraussetzungen zur Genehmigungsfähigkeit der Kreditaufnahme zu schaffen.

 

  1. Den Abschluss einer Zuordnungsvereinbarung mit dem Land Brandenburg für das erforderliche Grundstück mit einer Größe von 11.578 qm inkl. zweier ehemaliger Kasernengebäude zu einem Preis von 752.570 € mit der Möglichkeit der Rückabwicklung sofern die Genehmigung der Kreditaufnahme versagt wird.

 

  1. Die europaweite Ausschreibung eines Generalplaners in zwei Losen, d.h. je ein Generalplaner für jedes Bauvorhaben. Die erforderliche Finanzierung der Planungskosten wird im Rahmen des Nachtragshaushaltes bereitgestellt.

 

  1. Dem Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung und der Gemeindevertretung ist regelmäßig Bericht über die Entwicklung des Projektes in Form von Mitteilungsvorlagen zu geben. Die AG Baucontrolling ist neben den Baupaten in wichtigen Planungs- und Durchführungsphasen zu beteiligen.

 

 

  1. Die Verwaltung wird die endgültige Entwurfsplanung in den Beratungsverlauf über die Ortsbeiräte, Ausschüsse und Gemeindevertretung zur Beschlussfassung geben.

 

  1. Die Verwaltung wird für dieses kommunale Bauprojekt ein externes Büro, das unabhängig und auf ein baubegleitendes Qualitätscontrolling spezialisiert ist unter Vertrag nehmen.

 

  1. Ziel ist es, eine sozial verträgliche Miete zu schaffen, dabei soll die Eigenkapitalverzinsung maximal 2% betragen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              26

Ablehnung:              2 (Herr Hintze)

Enthaltung:              1

Ö 7  
Bebauungsplan "Ehemalige Landespolizeischule - Teilbereich 2" in der Gemarkung Basdorf und Gemarkung Schönwalde - Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB und Beteiligung benachbarter Gemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2015-0114  
N 8     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung