Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2015-0114  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Ehemalige Landespolizeischule - Teilbereich 2" in der Gemarkung Basdorf und Gemarkung Schönwalde
- Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB und Beteiligung benachbarter Gemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 33Aktenzeichen:B 61 26 01 - BP LPS-Teilbereich 2
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
12.05.2015 
Sondersitzung des Ausschusses für Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
19.05.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
20.05.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
21.05.2015 
(Sonder-) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
21.05.2015 
(Sonder-) Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
150427 BPlan LPS Teilbereich 2 (3)
150427 Begründung LPS Basdorf Teilbereich 2 (3)
Anlage 2_UB-Basdorf-TB2_Baumliste
Anlage 3_UB-Basdorf-TB2_Karte-Bestand_
Anlage 4_UB-Basdorf-TB2_Karte-Planung_13042015
Anlage 5_UB-Basdorf-TB2_Karte-Baumschutz_

Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 25.03.2010 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Ehemalige Landespolizeischule“  gefasst. Mit Beschlussfassung vom 13.02.2014 wurde der Geltungsbereich in zwei separate Satzungsgebiete aufgeteilt. Zum „Teilbereich 1“ wurde der Satzungsbeschluss am 11.09.2014 gefasst und durch die Höhere Verwaltungsbehörde am 29.01.2015 genehmigt. 

 

Die im Rahmen des Verfahrens bereits durchgeführten Verfahrensschritte (frühzeitige Bürger- und Trägerbeteiligung, Beteiligung der Nachbargemeinden, Abwägungsverfahren) beinhalten die Plangebiete und die Planabsichten für beide Teilbereiche. Hier wird das weitere Planverfahren als „Teilbereich 2“ fortgeführt.

 

Mit Beschluss vom 23.04.2015 wurde eine Erweiterung des Geltungsbereiches um ca. 10 m in südlicher Richtung beschlossen. Die Geltungsbereichsgrenze wird um den Straßenbereich des Waldkorsos erweitert, um den „Waldkorso“ in seiner zukünftigen Breite von 12 m festzusetzen. Hierdurch werden zusätzlich Flurstücke der  Gemarkung Schönwalde in den Bebauungsplan einbezogen.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 1 ff Baugesetzbuch(BauGB)

§ 2(2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Nein  

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

  1. dass der vorliegende Planentwurf zum Bebauungsplan „Ehemalige Landespolizeischule – Teilbereich 2“ mit Begründung gebilligt wird.

 

  1. dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchzuführen.

 

 


Anlagen:

 

B-Planentwurf mit Begründung (Stand: 27.04.2015) mit Umweltbericht einschl. Anlagen - auf CD

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 150427 BPlan LPS Teilbereich 2 (3) (1807 KB)    
Anlage 2 2 150427 Begründung LPS Basdorf Teilbereich 2 (3) (3403 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2_UB-Basdorf-TB2_Baumliste (384 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 3_UB-Basdorf-TB2_Karte-Bestand_ (1355 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 4_UB-Basdorf-TB2_Karte-Planung_13042015 (6006 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 5_UB-Basdorf-TB2_Karte-Baumschutz_ (1918 KB)