Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 25.03.2010 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Ehemalige Landespolizeischule“ gefasst. Mit Beschlussfassung vom 13.02.2014 wurde der Geltungsbereich in zwei separate Satzungsgebiete aufgeteilt. Zum „Teilbereich 1“ wurde der Satzungsbeschluss am 11.09.2014 gefasst und durch die Höhere Verwaltungsbehörde am 29.01.2015 genehmigt.
Die im Rahmen des Verfahrens bereits durchgeführten Verfahrensschritte (frühzeitige Bürger- und Trägerbeteiligung, Beteiligung der Nachbargemeinden, Abwägungsverfahren) beinhalten die Plangebiete und die Planabsichten für beide Teilbereiche. Hier wird das weitere Planverfahren als „Teilbereich 2“ fortgeführt.
Mit Beschluss vom 23.04.2015 wurde eine Erweiterung des Geltungsbereiches um ca. 10 m in südlicher Richtung beschlossen. Die Geltungsbereichsgrenze wird um den Straßenbereich des Waldkorsos erweitert, um den „Waldkorso“ in seiner zukünftigen Breite von 12 m festzusetzen. Hierdurch werden zusätzlich Flurstücke der Gemarkung Schönwalde in den Bebauungsplan einbezogen.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 ff Baugesetzbuch(BauGB) § 2(2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
Anlagen:
B-Planentwurf mit Begründung (Stand: 27.04.2015) mit Umweltbericht einschl. Anlagen - auf CD
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