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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
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Ö 3 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 4 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 5 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 08.10.2014 |
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Ob K-06/2014 |
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Ö 6 |
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Bericht des Ortsvorstehers |
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Ö 7 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 8 |
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Wegebau einschließlich Beleuchtung "Prendener Straße", OT Klosterfelde |
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BV-GV/2014-0035 |
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VORLAGE |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - In der Prendener Straße die Wegeführungen auf der nördlichen und südlichen Fahrbahnseite einschließlich Beleuchtung vom Bahnübergang bis in Höhe Kolo-niestraße nach folgenden Eckpunkten auszubauen:
- Gehweg mit Zulassung des Radverkehrs (Radfahrer frei in beide Richtun-gen) auf der nördlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 2,00 m (in Eng-stellen 1,60 m) zwischen Bahnübergang und Koloniestraße, durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten
- Gehweg auf der südlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 1,60 m vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis Ende der Bebauung Pren-dener Straße 26 - Flur 3, Flurstück 1053), durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten
- Herstellung der Gehwege in versickerungsfähigem Betonsteinpflaster, Farbe rot (analog Farbgebung Bahnhofstraße)
- Herstellung der Grundstückszufahrten in Natursteinpflaster vom Bahnüber-gang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Prendener Straße 25a – Flur 3, Flurstück 1151)
- Entwässerung über Versickerungsmulden und punktuell zusätzlich über Rigolen- oder Mulden-Rigolen System beidseitig vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Flur 3, Flurstück 915)
- Herstellen der Beleuchtung mit dem Lampentyp „Klosterfelde“ in moderner energiesparender LED-Technik, wechselseitig im Abstand von i.M. 30 m, vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße sowie zusätzlich auf der nördlichen Seite von Koloniestraße bis Ruhlsdorfer Weg (Lückenschluss).
- Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- / Genehmigungspla-nung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzuneh-menden Baumumfang. Der Gehwegbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen vorzunehmen.
3. Die Baumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berech- nung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. Die Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Prendener Straße“ einzusehen. |
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03.11.2014 - Ortsbeirat Klosterfelde |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - In der Prendener Straße die Wegeführungen auf der nördlichen und südlichen Fahrbahnseite einschließlich Beleuchtung vom Bahnübergang bis in Höhe Kolo-niestraße nach folgenden Eckpunkten auszubauen:
- Gehweg mit Zulassung des Radverkehrs (Radfahrer frei in beide Richtun-gen) auf der nördlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 2,00 m (in Eng-stellen 1,60 m) zwischen Bahnübergang und Koloniestraße, durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten
- Gehweg auf der südlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 1,60 m vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis Ende der Bebauung Pren-dener Straße 26 - Flur 3, Flurstück 1053), durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten
- Herstellung der Gehwege in versickerungsfähigem Betonsteinpflaster, Farbe rot (analog Farbgebung Bahnhofstraße)
- Herstellung der Grundstückszufahrten in Natursteinpflaster vom Bahnüber-gang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Prendener Straße 25a – Flur 3, Flurstück 1151)
- Entwässerung über Versickerungsmulden und punktuell zusätzlich über Rigolen- oder Mulden-Rigolen System beidseitig vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Flur 3, Flurstück 915)
- Herstellen der Beleuchtung mit dem Lampentyp „Klosterfelde“ in moderner energiesparender LED-Technik, wechselseitig im Abstand von i.M. 30 m, vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße sowie zusätzlich auf der nördlichen Seite von Koloniestraße bis Ruhlsdorfer Weg (Lückenschluss).
- Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- / Genehmigungspla-nung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzuneh-menden Baumumfang. Der Gehwegbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen vorzunehmen.
3. Die Baumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berech- nung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. Die Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Prendener Straße“ einzusehen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .5 Ablehnung: . Enthaltung: .
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18.11.2014 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - In der Prendener Straße die Wegeführungen auf der nördlichen und südlichen Fahrbahnseite einschließlich Beleuchtung vom Bahnübergang bis in Höhe Kolo-niestraße nach folgenden Eckpunkten auszubauen:
- Gehweg mit Zulassung des Radverkehrs (Radfahrer frei in beide Richtun-gen) auf der nördlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 2,00 m (in Eng-stellen 1,60 m) zwischen Bahnübergang und Koloniestraße, durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten
- Gehweg auf der südlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 1,60 m vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis Ende der Bebauung Pren-dener Straße 26 - Flur 3, Flurstück 1053), durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten
- Herstellung der Gehwege in versickerungsfähigem Betonsteinpflaster, Farbe rot (analog Farbgebung Bahnhofstraße)
- Herstellung der Grundstückszufahrten in Natursteinpflaster vom Bahnüber-gang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Prendener Straße 25a – Flur 3, Flurstück 1151)
- Entwässerung über Versickerungsmulden und punktuell zusätzlich über Rigolen- oder Mulden-Rigolen System beidseitig vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Flur 3, Flurstück 915)
- Herstellen der Beleuchtung mit dem Lampentyp „Klosterfelde“ in moderner energiesparender LED-Technik, wechselseitig im Abstand von i.M. 30 m, vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße sowie zusätzlich auf der nördlichen Seite von Koloniestraße bis Ruhlsdorfer Weg (Lückenschluss).
- Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- / Genehmigungspla-nung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzuneh-menden Baumumfang. Der Gehwegbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen vorzunehmen.
3. Die Baumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berech- nung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. Die Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Prendener Straße“ einzusehen.
Abstimmungsergebnis: Herr Fahrendholz erklärt sich für befangen Zustimmung: 6 Ablehnung: . Enthaltung: .
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24.11.2014 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 17 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - In der Prendener Straße die Wegeführungen auf der nördlichen und südlichen Fahrbahnseite einschließlich Beleuchtung vom Bahnübergang bis in Höhe Kolo-niestraße nach folgenden Eckpunkten auszubauen:
- Gehweg mit Zulassung des Radverkehrs (Radfahrer frei in beide Richtun-gen) auf der nördlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 2,00 m (in Eng-stellen 1,60 m) zwischen Bahnübergang und Koloniestraße, durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten
- Gehweg auf der südlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 1,60 m vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis Ende der Bebauung Pren-dener Straße 26 - Flur 3, Flurstück 1053), durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten
- Herstellung der Gehwege in versickerungsfähigem Betonsteinpflaster, Farbe rot (analog Farbgebung Bahnhofstraße)
- Herstellung der Grundstückszufahrten in Natursteinpflaster vom Bahnüber-gang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Prendener Straße 25a – Flur 3, Flurstück 1151)
- Entwässerung über Versickerungsmulden und punktuell zusätzlich über Rigolen- oder Mulden-Rigolen System beidseitig vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Flur 3, Flurstück 915)
- Herstellen der Beleuchtung mit dem Lampentyp „Klosterfelde“ in moderner energiesparender LED-Technik, wechselseitig im Abstand von i.M. 30 m, vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße sowie zusätzlich auf der nördlichen Seite von Koloniestraße bis Ruhlsdorfer Weg (Lückenschluss).
- Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- / Genehmigungspla-nung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzuneh-menden Baumumfang. Der Gehwegbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen vorzunehmen.
3. Die Baumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berech- nung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. Die Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Prendener Straße“ einzusehen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6 Ablehnung: . Enthaltung: .
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04.12.2014 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 17 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - In der Prendener Straße die Wegeführungen auf der nördlichen und südlichen Fahrbahnseite einschließlich Beleuchtung vom Bahnübergang bis in Höhe Kolo-niestraße nach folgenden Eckpunkten auszubauen:
- Gehweg mit Zulassung des Radverkehrs (Radfahrer frei in beide Richtun-gen) auf der nördlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 2,00 m (in Eng-stellen 1,60 m) zwischen Bahnübergang und Koloniestraße, durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten
- Gehweg auf der südlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 1,60 m vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis Ende der Bebauung Pren-dener Straße 26 - Flur 3, Flurstück 1053), durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten
- Herstellung der Gehwege in versickerungsfähigem Betonsteinpflaster, Farbe rot (analog Farbgebung Bahnhofstraße)
- Herstellung der Grundstückszufahrten in Natursteinpflaster vom Bahnüber-gang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Prendener Straße 25a – Flur 3, Flurstück 1151)
- Entwässerung über Versickerungsmulden und punktuell zusätzlich über Rigolen- oder Mulden-Rigolen System beidseitig vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Flur 3, Flurstück 915)
- Herstellen der Beleuchtung mit dem Lampentyp „Klosterfelde“ in moderner energiesparender LED-Technik, wechselseitig im Abstand von i.M. 30 m, vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße sowie zusätzlich auf der nördlichen Seite von Koloniestraße bis Ruhlsdorfer Weg (Lückenschluss).
- Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- / Genehmigungspla-nung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzuneh-menden Baumumfang. Der Gehwegbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen vorzunehmen.
3. Die Baumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berech- nung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. Die Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Prendener Straße“ einzusehen.
Abstimmungsergebnis: (Frau Brandt verlässt den Sitzungsraum, 25 Abstimmungsberechtigte anwesend) Zustimmung: .24 Ablehnung: . Enthaltung: .1 (Herr Hintze)
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Ö 9 |
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Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2015 |
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BV-GV/2014-0063 |
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Ö 10 |
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Einleitung eines Einziehungsverfahrens Stolzenhagener Straße und Klosterfelder Straße (Stege) |
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BV-GV/2014-0070 |
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N 11 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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N 12 |
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Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 08.10.2014 |
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