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Der Ortsbeirat Klosterfelde stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu. Herr Pawlowski informiert über die durchgeführte Einwohnerinformationsveranstaltung, die sehr positiv verlaufen ist. Die Anwohner begrüßen diese Baumaßnahme.
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - In der Prendener Straße die Wegeführungen auf der nördlichen und südlichen Fahrbahnseite einschließlich Beleuchtung vom Bahnübergang bis in Höhe Kolo-niestraße nach folgenden Eckpunkten auszubauen:
- Gehweg mit Zulassung des Radverkehrs (Radfahrer frei in beide Richtun-gen) auf der nördlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 2,00 m (in Eng-stellen 1,60 m) zwischen Bahnübergang und Koloniestraße, durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten
- Gehweg auf der südlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 1,60 m vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis Ende der Bebauung Pren-dener Straße 26 - Flur 3, Flurstück 1053), durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten
- Herstellung der Gehwege in versickerungsfähigem Betonsteinpflaster, Farbe rot (analog Farbgebung Bahnhofstraße)
- Herstellung der Grundstückszufahrten in Natursteinpflaster vom Bahnüber-gang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Prendener Straße 25a – Flur 3, Flurstück 1151)
- Entwässerung über Versickerungsmulden und punktuell zusätzlich über Rigolen- oder Mulden-Rigolen System beidseitig vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Flur 3, Flurstück 915)
- Herstellen der Beleuchtung mit dem Lampentyp „Klosterfelde“ in moderner energiesparender LED-Technik, wechselseitig im Abstand von i.M. 30 m, vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße sowie zusätzlich auf der nördlichen Seite von Koloniestraße bis Ruhlsdorfer Weg (Lückenschluss).
- Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- / Genehmigungspla-nung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzuneh-menden Baumumfang. Der Gehwegbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen vorzunehmen.
3. Die Baumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berech- nung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. Die Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Prendener Straße“ einzusehen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .5 Ablehnung: . Enthaltung: .
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