Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport
Gremium: A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport
Datum: Mo, 24.05.2004 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45
Raum: Familie Dudyka
Ort: Ortsteil Wandlitz, Thälmann Str. 02

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung      
Ö 3     Änderungsanträge/ Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 4     Bestätigung des Protokolls vom 26.04.2004      
Ö 5     Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Wandlitz (Verfasser : Peter, Gisela Verfasser 2: Zander, Heike)  
Enthält Anlagen
BV-GV/2004-0090  
    VORLAGE
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt,

 

1. den Erhalt der Grundschulen in den Ortsteilen Basdorf, Klosterfelde und Wandlitz

2. dass alle Grundschulen möglichst zweizügig geführt werden sollen und die  Schuleinzugsbereiche entsprechend anzupassen sind

3. dem Erhalt einer Realschule gegenüber einer Gesamtschule den Vorzug zu geben

4. dass das in Trägerschaft des Landkreises Barnim befindliche Gymnasium im Ortsteil Wandlitz erhalten bleiben soll.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

 

§§  102  ff  des Brandenburgischen Schulgesetzes

   
    25.05.2004 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 4 - 
    (Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
   
    02.06.2004 - Ortsbeirat Basdorf
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt,

 

  1. den Erhalt der Grundschulen in den Ortsteilen Basdorf, Klosterfelde und Wandlitz

 

  1. dass alle Grundschulen möglichst zweizügig geführt werden sollen und die  Schuleinzugsbereiche entsprechend anzupassen sind

 

  1. dem Erhalt einer Realschule gegenüber einer Gesamtschule den Vorzug zu geben

 

  1. dass das in Trägerschaft des Landkreises Barnim befindliche Gymnasium im Ortsteil Wandlitz erhalten bleiben soll.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

 

§§  102  ff  des Brandenburgischen Schulgesetzes

 

Der Ortsbeirat empfiehlt einstimmig die Variante C.

 

 

 

   
    02.06.2004 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt,

 

  1. den Erhalt der Grundschulen in den Ortsteilen Basdorf, Klosterfelde und Wandlitz

 

  1. dass alle Grundschulen möglichst zweizügig geführt werden sollen und die  Schuleinzugsbereiche entsprechend anzupassen sind

 

  1. dem Erhalt einer Realschule gegenüber einer Gesamtschule den Vorzug zu geben

 

  1. dass das in Trägerschaft des Landkreises Barnim befindliche Gymnasium im Ortsteil Wandlitz erhalten bleiben soll.

 

 

 

 

 

   
    02.06.2004 - Ortsbeirat Schönerlinde
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt,

 

  1. den Erhalt der Grundschulen in den Ortsteilen Basdorf, Klosterfelde und Wandlitz

 

  1. dass alle Grundschulen möglichst zweizügig geführt werden sollen und die  Schuleinzugsbereiche entsprechend anzupassen sind

 

  1. dem Erhalt einer Realschule gegenüber einer Gesamtschule den Vorzug zu geben

 

  1. dass das in Trägerschaft des Landkreises Barnim befindliche Gymnasium im Ortsteil Wandlitz erhalten bleiben soll.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

 

§§  102  ff  des Brandenburgischen Schulgesetzes

 

Der Ortsbeirat stimmt  der Variante C ( gem. Sondersitzung GV ).

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .3

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    02.06.2004 - Ortsbeirat Schönwalde
    Ö 12 - 
    Beschluss:

Beschluss:

   
    02.06.2004 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
    Ö 4 - 
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt,

 

  1. den Erhalt der Grundschulen in den Ortsteilen Basdorf, Klosterfelde und Wandlitz

 

  1. dass alle Grundschulen möglichst zweizügig geführt werden sollen und die  Schuleinzugsbereiche entsprechend anzupassen sind

 

  1. dem Erhalt einer Realschule gegenüber einer Gesamtschule den Vorzug zu geben

 

  1. dass das in Trägerschaft des Landkreises Barnim befindliche Gymnasium im Ortsteil Wandlitz erhalten bleiben soll.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

 

§§  102  ff  des Brandenburgischen Schulgesetzes

 

 

Der Ortsbeirat Zerpenschleuse folgt der Empfehlung der Gemeindevertretersitzung

( Sondersitzung )

Außerdem soll zur weiteren Sicherung der Schulstandorte der Vertrag der alten Gemeindevertretung mit Marienwerder geprüft werden.

   
    03.06.2004 - Ortsbeirat Lanke
    Ö 10 - 
    Beschluss:

Beschluss:

Der Ortsbeirat stimmt der Variante C zu.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .2

Ablehnung:            .0

Enthaltung:            .0

   
    03.06.2004 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschluss :

Beschluss :

 

Beschlussvorlage so beschlossen wie in der Sondersitzung der Gemeindevertretung vorgelegt.

   
    07.06.2004 - A1 Hauptausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Hauptausschuss bestätigt den Beschluss aus der Sondersitzung der GV am 25.05.2004.

  1. dass, unabhängig von der Nutzung des Schulstandortes Prenzlauer Chaussee 130 in Wandlitz durch einen konkreten Schultyp bzw. einen Schulträger Landkreis Barnim, die schulischen Räumlichkeiten an diesem Standort dauerhaft schulisch somit genutzt werden. Eine Fehlinvestition seitens des Landkreises Barnim kann es somit für diesen Standort nicht geben. Die notwendigen und geplanten Maßnahmen sind vorrangig Reparatur- und Rekonstruktionsmaßnahmen an der vorhandenen Bausubstanz.
  2. den Erhalt der Grundschulen in den Ortsteilen Basdorf, Klosterfelde und Wandlitz
  3. das alle Grundschulen möglichst zweizügig geführt werden sollen und die Schuleinzugsbereiche entsprechend anzupassen sind
  4. den Erhalt einer Realschule gegenüber einer Gesamtschule den Vorzug zu geben
  5. dass das in Trägerschaft des Landkreises Barnim befindliche Gymnasium erhalten bleiben soll im Ortsteil Wandlitz

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .6

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    08.06.2004 - Ortsbeirat Prenden
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Beschlussvorlage gem. Beschluss der Sondersitzung der Gemeindevertretung beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .3

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    17.06.2004 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 25.1 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt,

1.         dass, unabhängig von der Nutzung des Schulstandortes Prenzlauer Chaussee 130 in Wandlitz durch einen konkreten Schultyp bzw. einen Schulträger Landkreis Barnim, die schulischen Räumlichkeiten an diesem Standort dauerhaft schulisch genutzt werden. Eine Fehlinvestition seitens des Landkreises Barnim kann es somit für diesen Standort nicht geben. Die notwendigen und geplanten Maßnahmen sind vorrangig Reparatur- und Rekonstruktionsmaßnahmen an der vorhandenen Bausubstanz.

2.         den Erhalt der Grundschulen in den Ortsteilen Basdorf, Klosterfelde und Wandlitz,

3.         dass alle Grundschulen möglichst zweizügig geführt werden sollen und die 

                Schuleinzugsbereiche entsprechend anzupassen sind,

4.         dem Erhalt einer Realschule gegenüber einer Gesamtschule den Vorzug zu

            geben,

5.         dass das in Trägerschaft des Landkreises Barnim befindliche Gymnasium erhalten bleiben soll im Ortsteil Wandlitz.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

§§  102  ff  des Brandenburgischen Schulgesetzes

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            19

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -

Ö 6     Vergabekriterien Vereine/Verbände (Verfasser : Peter, Gisela)     BV-GV/2004-0109  
Ö 7     Zuweisung und Zuschüsse an übrige Bereiche - Veranstaltung der Heimatpflege- (Verfasser : Peter, Gisela)  
BV-HA/2004-0007