Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Für die Sicherstellung von Seuchenschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Vogelgrippe ist es erforderlich, Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, die nicht geplant waren. Aufgrund der Tatsache, dass Seuchenschutzmaßnahmen eng mit der Öffentlichen Sicherheit zusammenhängen, wurde der Ansatz im Bereich der FFW für Ausstattungsgegenstände in Höhe von 15.000 € gesperrt, um die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für die Gefahrenabwehr im Ordnungsamt abzusichern. Gesetzliche Grundlagen § 82 GO Brandenburg Finanzielle Auswirkungen: ja
Mitteilung: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz nimmt die haushaltswirtschaftliche Sperre zur Kenntnis. Anlagen: Mitteilung zur haushaltswirtschaftlichen Sperre vom 28.02.2006 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||