Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Die 2.Änderung der Stellplatzsatzung ist seit dem 01.01.2020 rechtskräftig. Die Anwendung in der Praxis hat deutlich gemacht, dass die Satzung einer Überarbeitung bedarf. Dies wurde in der Vergangenheit mehrfach in den gemeindlichen Gremien angeregt. Ein erster überarbeiteter Vorentwurf zur 3. Änderung wurde nun durch die Gemeindeverwaltung erarbeitet. Im Vorentwurf sind Streichungen sowie Ergänzungen (grau) im Vergleich zur 2.Änderung kenntlich gemacht.
Gesetzliche Grundlagen
§ 87 Abs. 4 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) § 28 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Nein Beschluss:
Der Vorentwurf der 3.Änderung der Stellplatzsatzung wird zur Kenntnis genommen. Anlagen:
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