Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2024-0712  

 
 
Betreff: Leitungsanteil in der AWO Kindertagesstätte "Pusteblume" im OT Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:B
Der Bürgermeister
Federführend:B_Bildungsamt Beteiligt:K_Kämmerei
    HA_Hauptamt
   Bgm
Beratungsfolge:
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
29.04.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport      
A1 Hauptausschuss Vorberatung
13.05.2024 
Sitzung des Hauptausschusses      
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
30.05.2024    Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz      

Begründung / Erläuterung

 

Begründung / Erläuterung

 

Die Kita „Pusteblume“ im OT Wandlitz, in Trägerschaft der AWO Barnim e.V., hat eine Kapazität von 216 Kindern im Krippen- und Kindergartenalter. Auf zwei Grundstücken und zwei Häusern, mit ca. 300 m Abstand, betreuen durchschnittlich 25 VBE Erzieherinnen und Erzieher die Kinder.

Gemäß § 5 KitaPersV beträgt der Leitungsanteil, bei mehr als 15 VBE, 0,5 Stellenanteile. Hinzu kommt ein Sockelbetrag in Höhe von 0,0625 Stellen. In diesem Umfang ist die Leiterin von der regelmäßigen pädagogischen Arbeit mit den Kindern freizustellen.

Der Betreuungsschlüssel für die Kinder hat sich in den letzten Jahren immer wieder verbessert und somit konnten und wurden mehr Erzieherinnen und Erzieher eingestellt. Der Stellenanteil für die Leitungen der Kindertagesstätten wurde jedoch nicht angepasst. Die Aufgaben von Leitungen sind nicht nur durch den verbesserten Betreuungsschlüssel umfangreicher und vielfältiger geworden, sondern auch durch die gesetzlichen Veränderungen. Festzustellen ist, dass für große Einrichtungen dieser Anteil nicht ausreichend ist.

Über den Umfang der Übertragung organisatorischer Leitungsaufgaben und die entsprechende Freistellung von der regelmäßigen pädagogischen Arbeit entscheidet der Träger. Derzeit gibt es eine Leiterin und eine Hausverantwortliche, die halbjährlich zwischen den Häusern wechseln, damit sie den Bezug zum Team, den Eltern und den Kindern zu behalten. Im Vergleich zu Einrichtungen, die nur ein Haus haben, stellt die räumliche Trennung eine große Herausforderung dar. So muss z.B. alles immer doppelt gemacht werden: Dienstpläne, Anwesenheitsdokumentationen der Beschäftigten, Urlaubspläne, hausinterne und gemeinsame Dienstberatungen etc.

Im Vergleich zu unseren gemeindeeigenen Kitas hat die Leitung der AWO Kita „Pusteblume“ folgende zusätzliche Aufgaben:

-          Dokumentation der Anwesenheit der Beschäftigten und Prüfung der Arbeitszeiterfassung,

-          Pflege der digitalen Kinder-Akten,

-          Kontrolle der Rechtsansprüche und Bearbeitung,

-          Betreuungs- und/oder Änderungsverträge erstellen,

-          Aufnahme und Bestellung notwendiger Anschaffungen, wie Materialien, Reinigungsmittel, Spiel- und Bastelmaterial und

-          Führen von Bewerbungsgesprächen.

 

Im Jahr 2018 wurde beschlossen, den gemeindeeigenen und den Einrichtungen in freier Trägerschaft einen organisatorischen Leitungsanteil zu gewähren. Daraus ergab sich für die Kita „Pusteblume einen zusätzlichen organisatorischen Leitungsanteil von 0,25 VBE (siehe BV-GV/2018 – 0527).

Für die Kita „Rappelkiste“ im OT Basdorf wurde 2011 (BV-GV/2011-0328) und für die Kita „Spatzennest“ im OT Klosterfelde 2012 (BV-GV72012-0470), aufgrund des organisatorischen Mehraufwandes durch zwei Gebäude und der Kapazitäten, zusätzliche Leitungsstellen in Höhe von 0,5 und 0,375 VBE beschlossen.

Bei der Berechnung hat man die Trennung der Häuser vorgenommen und den Leitungsanteil so berechnet, als wären es unterschiedliche Einrichtungen. So hat Basdorf insgesamt 2,0625 VBE und Klosterfelde 1,0625 VBE Leitungsstellen.

Die Kita „Pusteblume“ hat nach derzeitigem Stand einen Leitungsanteil von 0,8125 VBE. Wenn man die Häuser separat betrachtet, dann ergäbe sich ein Anteil für Haus 1: in Höhe von 0,4375 VBE und für Haus 2: 0,8125 und insgesamt ein Anteil von: 1,25 VBE.

Aufgrund der zusätzlichen Aufgaben, zur Qualitätssicherung und -verbesserung und der Gleichbehandlung der Einrichtungen in der Gemeinde, wird empfohlen der AWO Kita „Pusteblume“ einen zusätzlichen Leitungsanteil in Höhe von 0,4375 VBE zu gewähren gemäß der Berechnungsgrundlage für zwei getrennte Häuser.

 

Beschlusshistorie

 

BV-GV/2018-0527 Organisatorischen Leitungsanteil für die KITAs in der Gemeinde Wandlitz

BV-GV/2012-0470 Leitungsanteil in der Kindertagesstätte Klosterfelde

BV-GV/2011-0328 Leitungsanteil in der Kindertagesstätte Basdorf

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 5 KitaPersV Brandenburg

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja   Nein

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o Veräerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt ab Januar 2025 einen zusätzlichen Leitungsanteil in Höhe von 0,4375 VBE gemäß der Berechnungsgrundlage für zwei getrennte Häuser.

 

 


 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   09.04.2024 10:30:51   Daniela Meyer-Kuntzsch