Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung:
Folgende Beschlüsse sind bisher zum geplanten Bauvorhaben ‚Sanierung Sportanlage Grundschule Basdorf‘, Gemarkung Basdorf, Flur 4, Flurstücke 953 und 955, Primelstraße 12, gefasst worden. BV-A1/2021-0117 – vom 30.08.2021 – Sanierung Sportplatz Grundschule Basdorf, Neubau Hybridrasenplatz – Vergabe von Planungsleistungen
BV-GV/2022-0498 – vom 05.10.2022 – Sanierung Sportplatz Grundschule Basdorf – Entwurfsplanung und Umsetzung
Die zur Durchführung der Baumaßnahme notwendigen Genehmigungen, wie z.B. Baugenehmigung und Wasserrechtliche Erlaubnis liegen vor. Die Planung der Sportplatzanlage fand in enger Abstimmung mit den Nutzern der Sportanlage (Grundschule Basdorf, FSV Basdorf e.V., PSV Basdorf e.V.), dem Bildungsamt, dem Ordnungsamt und dem Tiefbauamt statt.
Der 1.Bauabschnitt des Bauvorhabens umfasste die Herstellung des Hybridrasens und der Fahrradstellplätze. Die Abnahme des Bauvorhabens erfolgte am 25.11.2022. Die Fahrradstellplätze konnten am 07.12.2022 an die Nutzer übergeben werden. Der Hybridrasen wurde am 27.04.2023 abgenommen und am 28.04.2023 an die Nutzer übergeben. Im 2.BA soll nun die Sanierung und Erweiterung der Schulsportanlage und der Wegebau erfolgen. Hierbei werden folgende sportliche Nutzungsmöglichkeiten hergestellt: 2 x 400m-Rundlaufbahn, 4x100m-Kurzstreckenbahn, eine Rundlaufstrecke, eine Weitsprunganlage, ein Beachvolleyballfeld mit integrierter Kugelstoßanlage, ein Mehrzweckspielfeld für Basketball und Volleyball und eine Trainingsbeleuchtungsanlage. Zudem beinhaltet die Planung die Sanierung des Wirtschaftshofes, der Wege und des Platzbereiches vor dem Vereinsheim.
Im Rahmen der Präzisierung des Projekts wurde nunmehr festgestellt, dass der ursprünglich festgelegte Kostenrahmen für die Baumaßnahme überschritten wird und die Gesamtfinanzierung der Maßnahme im Haushaltsplan 2024 nicht sichergestellt ist.
Als Ursachen für die Projektkostensteigerungen sind u.a. erhöhte Planungs- und Baukosten im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Baustelleneinrichtung, zur Instandhaltung der Bewässerungsanlage und der Entwässerungs- und Versickerungsanlage sowie vorbereitenden Maßnahmen zur Sockelsanierung des Vereinsheims zu nennen. Hinzu kommen z.T. erhebliche Preissteigerungen für Ausstattungsgegenstände, Beton- und Pflasterarbeiten sowie Kostensteigerungen für die Entsorgung sowie für die Pflanzarbeiten und Böden zu nennen. Zudem wurde die Entwicklungspflege der Baum- und Strauchpflanzungen, Kletterpflanzen, Wiesen und Rasenflächen aufgenommen, um den Anwuchserfolg der Pflanzungen zu gewährleisten.
Somit ist die Bereitstellung von weiteren finanziellen Mitteln in Höhe von 387.000 € für das Haushaltsjahr 2025 erforderlich, um das Projekt weiterzuführen.
Vorgesehener Umsetzungszeitraum Es ist vorgesehen, die Bauleistung des 2.BA am 12.04.2024 auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zu veröffentlichen. Der Baubeginn des 2.BA ist im Juni 2024 geplant. Die voraussichtliche Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist im Frühling 2025 vorgesehen.
Gesetzliche Grundlagen:
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Stellplatzsatzung der Gemeinde Wandlitz Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Baumschutzsatzung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt: Die Weiterführung und Umsetzung des Vorhabens, sowie die Einstellung der notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 387.000 € in den Haushaltsplan für 2025.
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