Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnbungalow mit Walmdach vor.
Gemäß der Gestaltungssatzung über örtliche Bauvorschriften des Ortsteils Schönerlinde wird in § 4 Dach festgesetzt:
„Dächer von Hauptgebäuden und ihre Ausbauten sind in Form und Neigung sowie ihrem Baustoff dem Ortsbild entsprechend zu gestalten. (1) Dachform Die Dachform und -neigung sind entsprechend dem historischen Bestand der Umgebung auszuführen. Im Geltungsbereich sind ausschließlich Satteldächer und Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung zwischen 23 und 45 Grad zulässig, Flachdächer sind unzulässig. ….
Begründung: Zu den prägenden Merkmalen in Schönerlinde gehört die Dachlandschaft, die vorrangig durch Satteldächer und Krüppelwalmdächer bestimmt wird. Um diese Dachlandschaft zu erhalten, muss sichergestellt werden, dass die Dachlandschaft nicht durch andere Dachformen unterbrochen wird.“
Gemäß der Gestaltungssatzung über örtliche Bauvorschriften des Ortsteils Schönerlinde vom 20.02.2020 ist das geplante Walmdach unzulässig.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 29ff. Baugesetzbuch §§ 67, 87 Brandenburgische Bauordnung § 2 Kommunalverfassung § 3 Zuständigkeitsordnung Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt, der beantragten Abweichung von der Gestaltungssatzung Schönerlinde -Errichtung eines Wohnbungalow mit Walmdach- nicht zuzustimmen.
Anlagen:
Auszug aus den Antragsunterlagen
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