Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2024-0264  

 
 
Betreff: Abweichungsantrag von der Gestaltungssatzung über örtliche Bauvorschriften des Ortsteils Schönerlinde, Gemeinde Wandlitz
Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnbungalow mit Walmdach, Gemarkung Schönerlinde, Flur 2, Flurstück 335
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:HB 22
Der Bürgermeister
Aktenzeichen:Sl 6340002/24
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
23.04.2024 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde abgelehnt     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
30.04.2024 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung      
A1 Hauptausschuss Entscheidung
13.05.2024 
Sitzung des Hauptausschusses      
Anlagen:
Auszug aus den Antragsunterlagen

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnbungalow mit Walmdach vor.

 

Gemäß der Gestaltungssatzung über örtliche Bauvorschriften des Ortsteils Schönerlinde wird in § 4 Dach festgesetzt:

 

cher von Hauptgebäuden und ihre Ausbauten sind in Form und Neigung sowie ihrem Baustoff dem Ortsbild entsprechend zu gestalten.

(1)   Dachform

Die Dachform und -neigung sind entsprechend dem historischen Bestand der Umgebung auszuführen. Im Geltungsbereich sind ausschließlich Satteldächer und Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung zwischen 23 und 45 Grad zulässig, Flachdächer sind unzulässig.  ….

 

Begründung:

Zu den prägenden Merkmalen in Schönerlinde gehört die Dachlandschaft, die vorrangig durch Satteldächer und Krüppelwalmdächer bestimmt wird. Um diese Dachlandschaft zu erhalten, muss sichergestellt werden, dass die Dachlandschaft nicht durch andere Dachformen unterbrochen wird.“

 

Gemäß der Gestaltungssatzung über örtliche Bauvorschriften des Ortsteils Schönerlinde vom 20.02.2020 ist das geplante Walmdach unzulässig.

 

 

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 29ff. Baugesetzbuch

§§ 67, 87 Brandenburgische Bauordnung

§ 2 Kommunalverfassung

§ 3 Zuständigkeitsordnung


Finanzielle Auswirkungen:      Nein

 

 


Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beschließt, der beantragten Abweichung von der Gestaltungssatzung Schönerlinde -Errichtung eines Wohnbungalow mit Walmdach- nicht zuzustimmen.

 


Anlagen:

 

Auszug aus den Antragsunterlagen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug aus den Antragsunterlagen (1422 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   05.04.2024 09:34:56   Kerstin Lenken