Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Mit E-Mail vom 26. Februar 2024 beantragt die Gemeinde Wandlitz die Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots als Zone in der Hobrechtsfelder Straße mit dem Verkehrszeichen 2x "Doppelseitig 290.1 und 290.2".
Die Maßnahme ist aus Gründen der Brandsicherheit dringend erforderlich. Bei der Hobrechtsfelder Straße handelt es sich im Bereich des Waldgebiets um eine unbefestigte Straße.
Zudem lässt sich erkennen, dass auf der linken und rechten Seite der Straße bereits ausgefahrene Stellen auftauchen, welche anscheinend zum Parken genutzt werden. Da der Gorinsee nicht weit entfernt von der Hobrechtsfelder Straße ist, setzt die Untere Straßenverkehrsbehörde voraus, dass dort großenteils Besucher des Sees parken werden.
In dem Zusammenhang wurde der Gemeinde seitens der Unteren Straßenverkehrsbehörde aufgegeben zu klären, wohin sich der Parkdruck der Besucher verlagern könnte. Aus Sicht des Ordnungsamtes befinden sich in der Nähe der Hobrechtsfelder Straße ausreichend alternative Parkmöglichkeiten.
Bestimmte Maßnahmen dürfen die Straßenverkehrsbehörden nur im Einvernehmen mit der Gemeinde anordnen (§ 45 Abs. 1b und 1c StVO), hierzu zählt auch die Ausweisung eines Haltverbots-Zone. Daher hat die Untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim die Übersendung der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung erbeten.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Straßenverkehrsordnung
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz erteilt ihr Einvernehmen mit der Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots als Zone in der Hobrechtsfelder Straße im OT Schönwalde.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||