Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2024-0706  

 
 
Betreff: Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots als Zone in der Hobrechtsfelder Straße im OT Schönwalde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:OA
Der Bürgermeister
Der Bürgermeister
Federführend:Bgm Beteiligt:K_Kämmerei
    HA_Hauptamt
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
23.04.2024 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen     
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
02.05.2024 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit      
A1 Hauptausschuss Vorberatung
13.05.2024 
Sitzung des Hauptausschusses      
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
30.05.2024    Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz      

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Mit E-Mail vom 26. Februar 2024 beantragt die Gemeinde Wandlitz die Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots als Zone in der Hobrechtsfelder Straße mit dem Verkehrszeichen 2x "Doppelseitig 290.1 und 290.2".

 

Die Maßnahme ist aus Gründen der Brandsicherheit dringend erforderlich.

Bei der Hobrechtsfelder Straße handelt es sich im Bereich des Waldgebiets um eine unbefestigte Straße.

 

Zudem lässt sich erkennen, dass auf der linken und rechten Seite der Straße bereits ausgefahrene Stellen auftauchen, welche anscheinend zum Parken genutzt werden. Da der Gorinsee nicht weit entfernt von der Hobrechtsfelder Straße ist, setzt die Untere Straßenverkehrsbehörde voraus, dass dort großenteils Besucher des Sees parken werden.

 

In dem Zusammenhang wurde der Gemeinde seitens der Unteren Straßenverkehrsbehörde aufgegeben zu klären, wohin sich der Parkdruck der Besucher verlagern könnte. Aus Sicht des Ordnungsamtes befinden sich in der Nähe der Hobrechtsfelder Straße ausreichend alternative Parkmöglichkeiten.

 

Bestimmte Maßnahmen dürfen die Straßenverkehrsbehörden nur im Einvernehmen mit der Gemeinde anordnen (§ 45 Abs. 1b und 1c StVO), hierzu zählt auch die Ausweisung eines Haltverbots-Zone.

Daher hat die Untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim die Übersendung der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung erbeten.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Straßenverkehrsordnung

 


Finanzielle Auswirkungen: Ja

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2024

54100 527205

 

500

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz erteilt ihr Einvernehmen mit der Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots als Zone in der Hobrechtsfelder Straße im OT Schönwalde.

 


 

 

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   27.03.2024 11:00:31   Ilka Paulikat