Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2024-0263  

 
 
Betreff: Förderrichtlinie "Pflege vor Ort" - Zuschüsse an die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal, die Ehrenamtsagentur Wandlitz und den ASB Regionalverband Barnim e.V. im Jahr 2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:B
Der Bürgermeister
Federführend:B_Bildungsamt Beteiligt:K_Kämmerei
    KM_Kulturamt
   Bgm
Beratungsfolge:
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
29.04.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport      
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
07.05.2024 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften      
A1 Hauptausschuss Entscheidung
13.05.2024 
Sitzung des Hauptausschusses      
Anlagen:
Richtlinie- Fördeprogramm - Pflege vor Ort - 06.12.2022
Richtlinie_Pflege_vor_Ort_17-03-2021

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

Die Gemeinde Wandlitz gewährt entsprechend der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik Zuwendungen zur Unterstützung von spezifischen Maßnahmen, die dazu geeignet sind, ein selbständiges Leben von insbesondere in der Häuslichkeit gepflegten Personen und deren Einbindung in die örtliche Gemeinschaft zu unterstützen sowie Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern, zu verringern oder zu vermeiden. Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch Gestaltung alters- und pflegegerechter Sozialräume und somit die Stabilisierung des Anteils ambulanter Pflege in der Gemeinde Wandlitz. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung und basiert auf der Weiterleitung von Mitteln des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik („Pflege vor Ort“).

 

Gemäß der Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik Pflege vor Ort, obliegt die Entscheidung über die Förderung dem Hauptausschuss (A1) auf Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport (A3) und des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft (A5).

r das Haushaltsjahr 2024 stehen r die Weiterleitung an Vereine, Verbände und weitere Projektpartner 40.000,00 € zur Verfügung.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 46 Abs. 4 BbgKVerf. i.V.m

§ 10 Abs. 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz

Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik Pflege vor Ort


Finanzielle Auswirkungen:    Ja 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

38.373,13

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2024

33100.531801

 

47.500,00

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt im Rahmen der Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik Pflege vor Ort, die beantragten Zuschüsse an die benannten Projektpartner folgendermaßen auszuzahlen:

 

Verein, Verband, Projektpartner

Beantragte Förderung

Verwendungszweck

Beschluss in €

Hoffnungstaler Stiftung Lobetal

9.756,75 €

Schulungsangebote r pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige. "Hilfe für die HelferInnen"

9.756,75 €

Hoffnungstaler Stiftung Lobetal

7.556,10 €

Pflegeberatung / Wohnraumberatung / Pflegelotsensystem als niedrigschwelliges Beratungsangebot

7.556,10 €

Hoffnungstaler Stiftung Lobetal

6.952,00 €

Schaffung von Begegnungsangeboten für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

6.952,00 €

ASB Regionalverband Barnim e.V.

4.108,28 €

Regelmäßiges Seniorensportangebot im Ortsteil Basdorf

4.108,28 €

Ehrenamtsagentur Wandlitz e.V.

10.000,00 €

Projekt „rger helfen Bürgern“ - Weiterführung des ehrenamtlichen Hilfsangebotes für Seniorinnen und Senioren

10.000,00 €

 


Anlagen:

 

1. Richtlinie Förderprogramm Pflege vor Ort Gemeinde Wandlitz

2. Richtlinie Förderprogramm Pflege vor Ort Land Brandenburg

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinie- Fördeprogramm - Pflege vor Ort - 06.12.2022 (230 KB)    
Anlage 2 2 Richtlinie_Pflege_vor_Ort_17-03-2021 (2734 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   03.04.2024 15:34:08   Stefanie Kräuter