Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung Die Gemeinde Wandlitz gewährt entsprechend der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik Zuwendungen zur Unterstützung von spezifischen Maßnahmen, die dazu geeignet sind, ein selbständiges Leben von insbesondere in der Häuslichkeit gepflegten Personen und deren Einbindung in die örtliche Gemeinschaft zu unterstützen sowie Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern, zu verringern oder zu vermeiden. Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch Gestaltung alters- und pflegegerechter Sozialräume und somit die Stabilisierung des Anteils ambulanter Pflege in der Gemeinde Wandlitz. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung und basiert auf der Weiterleitung von Mitteln des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik („Pflege vor Ort“).
Gemäß der Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik – Pflege vor Ort, obliegt die Entscheidung über die Förderung dem Hauptausschuss (A1) auf Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport (A3) und des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft (A5). Für das Haushaltsjahr 2024 stehen für die Weiterleitung an Vereine, Verbände und weitere Projektpartner 40.000,00 € zur Verfügung.
Gesetzliche Grundlagen § 46 Abs. 4 BbgKVerf. i.V.m § 10 Abs. 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik – Pflege vor Ort Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt im Rahmen der Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik – Pflege vor Ort, die beantragten Zuschüsse an die benannten Projektpartner folgendermaßen auszuzahlen:
Anlagen:
1. Richtlinie Förderprogramm Pflege vor Ort – Gemeinde Wandlitz 2. Richtlinie Förderprogramm Pflege vor Ort – Land Brandenburg
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