Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2024-0262  

 
 
Betreff: Sozialfonds Gemeinde Wandlitz 2024 - Zuschüsse an Vereine und Verbände
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Der Bürgermeister
Der Bürgermeister
Federführend:B_Bildungsamt Beteiligt:K_Kämmerei
Beratungsfolge:
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
07.05.2024 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften      
A1 Hauptausschuss Entscheidung
13.05.2024 
Sitzung des Hauptausschusses      
Anlagen:
Richtlinie_Sozialfoerderung

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Gemäß der Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von sozialen Projekten, obliegt die Entscheidung über die Höhe der Förderung für die einzelnen Vereine und Verbände dem Haupt- und Finanzausschuss (A1) auf Empfehlung des Sozialausschusses (A5).

 

Im Produktkonto 33100.531817 stehen 30.000,00 € zur Verfügung von denen bereits 2.200,00 € an den Kooperationsvertrag mit der Volkssolidarität Barnim „Netzwerk gesunde Kinder“ gebunden sind.

Insgesamt wurden von den 30.000€ durch den Hauptausschuss in der Sitzung vom 29.01.2024 bereits 19.715€ an andere Vereine und Verbände vergeben.

 

*Sperrvermerk:

Eine Auszahlung der beschlossenen Mittel erfolgt erst nach vollständigem Erhalt der Antragsunterlagen sowie dem erbrachten Nachweis der Verwendung der Mittel des Vorjahres.

 

Verein

Bewilligte Förderung 2023

Beantragte Förderungr 2024

Verwendungszweck

Ehrenamtsagentur Wandlitz

8.000 €

10.000 €

Ehrenamtsbörse, Freiwilligentag, Vernetzungs- und Vermittlungstätigkeiten zwischen Vereinen und Freiwilligen, Unterstützung bei der Entwicklung von Projekten anderer Vereine/Partner

anteilige Personalkosten

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 46 Abs. 4 BbgKVerf. i.V.m § 10 Abs. 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz 

Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung sozialer Projekte 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja  

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

30.000 €

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2024

33100.531817

 

30.000 €

 


Beschluss:

Gemäß der Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von sozialen Projekten empfiehlt der Sozialausschuss (A5) die Verwendung der im Haushaltsplan 2024 eingestellten Mittel für den Hauptausschuss (A1). Die endgültige Entscheidung über die Vergabe der Zuwendungen obliegt dem Hauptausschuss der Gemeinde Wandlitz.

Im Produktkonto 33100.531817 stehen 30.000,00  zur Verfügung von denen bereits 2.000,00 € an den Kooperationsvertrag mit der Volkssolidarität Barnim „Netzwerk gesunde Kinder“ gebunden sind.

Insgesamt wurden von den 30.000€ durch den Hauptausschuss in der Sitzung vom 29.01.2024 bereits 19.715€ an andere Vereine und Verbände vergeben.

 

Die Verwendung der eingestellten Mittel wird wie folgt bzw. beschlossen:

Verein

Beantragte Förderungr 2024

Verwendungszweck

Beschluss in €

Ehrenamtsagentur Wandlitz

10.000 €

Ehrenamtsbörse, Freiwilligentag, Vernetzungs- und Vermittlungstätigkeiten zwischen Vereinen und Freiwilligen, Unterstützung bei der Entwicklung von Projekten anderer Vereine/Partner

anteilige Personalkosten

 

 

 

 


Anlagen:

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die für die Übersicht zu Grunde liegenden Zuwendungsanträge nicht öffentlich. Die Anträge können bei B42 eingesehen werden.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinie_Sozialfoerderung (161 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   26.03.2024 11:06:26   Sven Lutherdt