Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Gemäß der Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von sozialen Projekten, obliegt die Entscheidung über die Höhe der Förderung für die einzelnen Vereine und Verbände dem Haupt- und Finanzausschuss (A1) auf Empfehlung des Sozialausschusses (A5).
Im Produktkonto 33100.531817 stehen 30.000,00 € zur Verfügung von denen bereits 2.200,00 € an den Kooperationsvertrag mit der Volkssolidarität Barnim „Netzwerk gesunde Kinder“ gebunden sind. Insgesamt wurden von den 30.000€ durch den Hauptausschuss in der Sitzung vom 29.01.2024 bereits 19.715€ an andere Vereine und Verbände vergeben.
*Sperrvermerk: Eine Auszahlung der beschlossenen Mittel erfolgt erst nach vollständigem Erhalt der Antragsunterlagen sowie dem erbrachten Nachweis der Verwendung der Mittel des Vorjahres.
Gesetzliche Grundlagen
§ 46 Abs. 4 BbgKVerf. i.V.m § 10 Abs. 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung sozialer Projekte Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Gemäß der Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von sozialen Projekten empfiehlt der Sozialausschuss (A5) die Verwendung der im Haushaltsplan 2024 eingestellten Mittel für den Hauptausschuss (A1). Die endgültige Entscheidung über die Vergabe der Zuwendungen obliegt dem Hauptausschuss der Gemeinde Wandlitz. Im Produktkonto 33100.531817 stehen 30.000,00 € zur Verfügung von denen bereits 2.000,00 € an den Kooperationsvertrag mit der Volkssolidarität Barnim „Netzwerk gesunde Kinder“ gebunden sind. Insgesamt wurden von den 30.000€ durch den Hauptausschuss in der Sitzung vom 29.01.2024 bereits 19.715€ an andere Vereine und Verbände vergeben.
Die Verwendung der eingestellten Mittel wird wie folgt bzw. beschlossen:
Anlagen:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die für die Übersicht zu Grunde liegenden Zuwendungsanträge nicht öffentlich. Die Anträge können bei B42 eingesehen werden.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||