Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2024-0705  

 
 
Betreff: Straßenbau Basdorfer Straße, OT Stolzenhagen
1. und 2. Bauabschnitt
Ausbaubeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:TB22
Der Bürgermeister
Federführend:TB_Tiefbau Beteiligt:K_Kämmerei
    Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Anhörung
23.04.2024 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
30.04.2024 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung      
A1 Hauptausschuss Vorberatung
13.05.2024 
Sitzung des Hauptausschusses      
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
30.05.2024    Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz      
Anlagen:
1_Auszug Übersichtslageplan_03-2024
2_Übersicht Bauabschnitte_03-2024
3_Planauszüge Lagepläne Blatt 01-04, 2.BA_03-2024
4_Planauszüge Lagepläne Blatt 05-11, 1.BA_03-2024
5_Regelquerschnitte 1-2, 2.BA_03-2024
6_Regelquerschnitte 3-5, 1.BA_03-2024
7_Protokoll_Einwohnerversammlung_Basdorfer Str._20.03.2024

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Es ist beabsichtigt, die sich in einem sehr schlechten Zustand befindliche Basdorfer Straße im Ortsteil Stolzenhagen zu sanieren.

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz hat mit der Beschlussvorlage BV-GV/2023-0657 am 15.02.2024 beschlossen, auf Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung zum Straßenbau in der Basdorfer Straße den Planungsprozess weiter zu führen.

In dieser Beschlussvorlage wurden die derzeit vorhandenen örtlichen Gegebenheiten sowie die wesentlichen Eckpunkte des Planentwurfs zum grundhaften Straßenausbau umfassend erläutert.

 

Auf Grund der Gesamtlänge von etwa 2,2 km, beginnend an der Einmündung Oranienburger Chaussee (B 273) bis in den Ortsteil Stolzenhagen zu der Einmündung Wensickendorfer Straße, sowie des unterschiedlichen Schadenbildes im Fahrbahnbereich ist das Bauvorhaben in 3 Bauabschnitte untergliedert worden:

1. Bauabschnitt:  - zwischen Ortseingang aus Richtung B273 und der Gehwegquerung

  an der einmündenden Straße „Seepromenade“

- Länge ca. 950 m

2. Bauabschnitt:  - zwischen B273 und Ortseingang Stolzenhagen (außerorts)

- Länge ca. 570 m

3. Bauabschnitt: - zwischen Gehwegquerung an der einmündenden Straße

  Seepromenade“ und dem bereits sanierten Straßenabschnitt

  an der Einmündung der Wensickendorfer Straße

- Länge ca. 660 m

 

 

Auf Grundlage der Satzung über die Beteiligung und Unterrichtung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger des 1. und 2. Bauabschnittes in einer Einwohnerversammlung am 20.03.2024 (Protokoll siehe Anlage zu dieser Beschlussvorlage) über die Art und den Umfang des Bauvorhabens sowie die Höhe der zu erwartenden Kosten informiert.

Auf der Informationsveranstaltung wurde die Planungsunterlage zur Entwurfsplanung mit den wesentlichen technischen Eckpunkten zum Straßenbauprojekt vorgestellt. Des Weiteren erfolgte eine Information zur voraussichtlichen Höhe der Investitionskosten für die Baumaßnahme.

r den 1. Bauabschnitt betragen die Investitionskosten ca. 999.600 € (Brutto). Die Investitionskosten für den 2. Bauabschnitt belaufen sich auf ca. 670.000 € (Brutto).

 

r den voraussichtlichen Baubeginn des 1. Bauabschnittes wird das Frühjahr 2025 angestrebt. Vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel ist der Baubeginn des 2. Bauabschnittes für den Sommer / Herbst 2025 angedacht.

 

Bei dem Straßenbau in der Basdorfer Straße handelt sich um eine straßenbaubeitragsfähige Maßnahme. Im Jahr 2019 wurden die Straßenbaubeiträge durch eine Gesetzesänderung des Kommunalabgabengesetzes im Land Brandenburg abgeschafft. Daher erfolgt aktuell eine Erstattung der Anliegerbeiträge über den sog. Mehrbelastungsausgleich durch das Land Brandenburg. 

 

Von der Änderung des Kommunalabgabengesetzes unberührt bleibt der Kostenersatz für die Herstellung der Grundstückszufahrten.

Gemäß der Grundstückszufahrtensatzung der Gemeinde Wandlitz erhebt die Gemeinde Kostenersatz für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung von Grundstückszufahrten.

Dementsprechend wurden die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer auf der Einwohnerversammlung über den zu erwartenden und umzulegenden Kostenaufwand r die Anpassung bzw. Herstellung der Grundstückszufahrten informiert.

 

Nach der vorliegenden Kostenkalkulation wird derzeit von einem Kostenersatz pro Zufahrt zwischen ca. 1.900 €r die Anpassung der Zufahrt und ca. 3.900 €r die erstmalige Herstellung einer Regelzufahrt mit Betonsteinpflasterbefestigung (3 m Breite an der Grundstücksgrenze mit einer Aufweitung auf 5 m Breite am Fahrbahnrand und einer Musterzufahrtslänge von ca. 5 Metern) ausgegangen.

Dies entspricht im Mittel ca. 240 € pro m² herzustellende Grundstückszufahrtsfläche.

 

Im Zusammenhang mit der vorangegangenen Beschlussvorlage (BV-GV/2023-0657) sind im Rahmen der Gremiensitzungen sowie während und im Nachgang zur Einwohnerversammlung Hinweise und Anregungen zu der vorgelegten Entwurfsplanung eingegangen.

Diese bezogen sich im Wesentlichen auf folgende Aspekte

  • Mögliche Einsparungspotentiale in Bezug auf den geplanten Straßenoberbau

Die Auswertung der ausgeführten Untersuchungen im Rahmen des Deckensanierungskonzeptes ergab, dass eine einfache Deckensanierung auf Grund des Straßenzustandes nicht möglich ist und ein grundhafter Straßenausbau notwendig wird.

Der neue Fahrbahnaufbau soll mit einer sog. vollgebundenen Oberbauweise hergestellt werden. Der Vorteil der vollgebundenen Oberbauweise liegt in der geringeren Dicke des Gesamtaufbaus der Fahrbahnschichten. Dadurch wird weniger Bodenabtrag sowie Entsorgung notwendig und der Einbau von ungebundenen Schottertragschichten entfällt. Bodenaushub und dessen Verbringung sind derzeit im Straßenbau sehr hohe Kostenfaktoren, daher erfolgte im Rahmen der Entwurfsplanung ein Kostenvergleich zu der im Gemeindegebiet üblichen Straßenbauvariante des vollumfänglichen Austausches des vorhandenen Straßenbaumaterials und des Neuaufbaus aller Schichten.

Im Ergebnis war festzustellen, dass die gewählte Variante des vollgebundenen Oberbaus zu einer deutlichen Verringerung der Gesamtkosten hrt.

Außerdem ist bei dieser Bauweise mit einer signifikanten Verkürzung der Bauzeit zu rechnen.

 

  • Berücksichtigung der verkehrssicherheitstechnischen Belange der Radfahrenden auf der Basdorfer Straße

hrend der Bearbeitung der Entwurfsplanung wurden diverse Gespräche mit der Straßenverkehrsbehörde des LK Barnim geführt, insbesondere zu dem Thema Radverkehr.

Das maximale Verkehrsaufkommen liegt in der Basdorfer Straße gemäß der im Vorfeld vorgenommenen Verkehrszählungen in den Hauptverkehrszeiten (7-8 bzw. 16-17 Uhr) bei ca. 200 PKW/Std. und ca. 10 LKW/Std.

Damit ist die Basdorfer Straße gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) dem Belastungsbereich I zuzuordnen.

r diesen Bereich wird die Führung des Radverkehrs mit Kraftfahrzeugen auf der Fahrbahn ohne weitere Maßnahmen empfohlen.

Des Weiteren verfügt die Basdorfer Straße zwischen der Straße Zur Waldpromenade und Seepromenade bis einschließlich der geplanten Gehwegquerung (Ende 1. Bauabschnitt) über einen geschwindigkeitsreduzierten Bereich (30 km/h).

 

Gemäß der Stellungnahme der Unteren Straßenverkehrsbehörde ist der Radverkehr auf der Basdorfer Straße aus den genannten Gründen generell als Mischverkehr auf der Fahrbahn zu führen.

Es kann eine richtungsbezogene freigestellte Mitbenutzung der vorhandenen Gehwege für Radfahrende (Benutzungsrecht) in Aussicht gestellt werden. Entsprechende Fahrbahnauf- und -abfahrten sowie Querungsmöglichkeiten wurden im Verlauf der Strecke planungsseitig vorgesehen.

Außerorts kann die parallel zur Fahrbahn liegende Verkehrs-Nebenanlage zur Nutzung durch Radfahrende in beiden Richtungen freigegeben werden.

 

  • Anordnung von Fußgängerüberwegen („Zebrastreifen“) im Bereich Gehwegquerungen anstelle der geplanten Einengungen

Fußngerüberwege müssen verkehrsrechtlich angeordnet werden, bauliche Anlagen, wie die geplanten Einengungen, dagegen nicht.

Die Anordnung eines Fußngerüberweges (FGÜ) ist von bestimmten örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen (z.B. Verkehrsstärken) abhängig. Die verkehrsrechtliche Anordnung eines FGÜ erfolgt nach den Maßgaben der Verwaltungsvorschriften durch die Untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim.

Gemäß den Vorschriften dürfen Fußngerüberwege nur innerhalb geschlossener Ortschaften angelegt werden. Außerorts kann eine Anordnung nicht in Aussicht gestellt werden.

r die Gehwegquerung an der Seepromenade ist es, in Ergänzung zur Genehmigungsplanung im weiteren Planungsverlauf, vorgesehen, die Möglichkeit der Anordnung einesZebrastreifens mit der Straßenverkehrsbehörde zu erörtern.

 

  • Regelung der Erreichbarkeit der Grundstücke und Seitenstraßen während der Bauphasen 

Die Bauausführung soll unter Vollsperrung des jeweiligen Bauabschnittes erfolgen.

Die Erreichbarkeit der Grundstücke für die Anlieger ist abhängig von der Technologie des Baubetriebes. Der Umfang der Sicherstellung des Anliegerverkehrs wird durch die Untere Straßenverkehrsbehörde mit der Verkehrsrechtlichen Anordnung zur Baustellensicherung geregelt.

hrend der Bauzeit muss mit zeitweisen kompletten Vollsperrungen des Baubereiches gerechnet werden, in denen keine Befahrbarkeit möglich ist (z.B. während des Einbaus der Asphaltschichten). Eine fußufige Erreichbarkeit ist über den vorhandenen Geh- / Radweg gegeben.

 

Die Baumaßnahmen werden mit den zuständigen Rettungsleitstellen des Landkreises abgestimmt, so dass die Erreichbarkeit der Grundstücke während der Bauausführung für Rettungs- und Notdienste gewährleistet werden kann.

 

Es ist beabsichtigt, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Einschränkungen für die Anlieger so gering wie möglich zu halten.

 

Planauszüge zur vorliegenden Entwurfs- und Genehmigungsplanung für den Straßenbau

sind als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt.

Im Übrigen sind die Lagepläne und Regelquerschnitte im Ratsinformationssystem unter

Downloads im Ordner Straßenbau Basdorfer Straße, OT Stolzenhagen“ eingestellt.

 

Beschlusshistorie:

 

BV-A1/2022-0172

BV-GV/2023-0657

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Grundstückszufahrtensatzung GZS der Gemeinde Wandlitz

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja  

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

2.408.000

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Mehrbelastungsausgleich / Kostenersatz Zufahrten)

660.000

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

30

80.266,67

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

30

22.000,00

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2022

54100.785200

5410007012

70.000

 

2023

54100.785200

5410007012

640.000

 

2024

54100.785200

5410007012

350.000

 

FPL 2025

54100.785200

5410007012

650.000

 

FPL 2026

54100.785200

5410007012

650.000

 


 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

  1. Die Basdorfer Straße ist gemäß den vorliegenden Unterlagen zur Entwurfsplanung als Hauptverkehrsstraße mit folgenden Eckpunkten auszubauen:
  • Ausbau der Fahrbahn der Basdorfer Straße, vom Ortseingang

bis zur Seepromenade (1. Bauabschnitt),

  • Länge ca. 950 m
  • mit einer Breite von 5,50 m (innerorts)
  • mit einer vollgebundenen Oberbauweise
  • Ausbau der Fahrbahn der Basdorfer Straße, von der Oranienburger Chaussee

(B 273) bis zum Ortseingang (2. Bauabschnitt)

  • Länge ca. 570 m
  • mit einer Breite von 6,00 m (außerorts)
  • mit einer vollgebundenen Oberbauweise
  • Herstellung der baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Erhöhung der Verkehrssicherheit
  • Verlegung der Bushaltestelle von der Kirschallee zum Brunhildeweg und Einbau einer Mittelinsel als Querungshilfe (Schulwegsicherung)
  • Bereits ausgebaute Grundstückszufahrten sind lage- und höhenmäßig anzupassen
  • Befestigung der derzeit unbefestigten Grundstückszufahrten mit Betonsteinpflaster
  • Herstellung von Entwässerungsmulden

 

  1. Die Möglichkeit der Anordnung von einem Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) im Bereich der Gehwegquerung Seepromenade soll geprüft werden.

Unter der Voraussetzung der Genehmigungsfähigkeit ist im Bereich der derzeit planungsseitig als Querungsmöglichkeit vorgesehenen Engstelle ein Fußgängerüberweg zu errichten.

 

  1. Das Bauvorhaben ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Die Maßnahme ist straßenbaubeitragsfähig. Die Straßenbaubeiträge wurden abgeschafft. Eine Erstattung erfolgt über das Land.

Die Herstellung und Anpassung der Grundstückszufahrten ist gemäß der Grundstückszufahrtensatzung der Gemeinde Wandlitz kostenersatzpflichtig. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.

 


Anlagen:

 

1_Auszug Übersichtslageplan_03-2024

2_Übersicht Bauabschnitte_03-2024

3_Planauszüge Lagepläne Blatt 01-04, 2.BA_03-2024

4_Planauszüge Lagepläne Blatt 05-11, 1.BA_03-2024

5_Regelquerschnitte 1-2, 2.BA_03-2024

6_Regelquerschnitte 3-5, 1.BA_03-2024

7_Protokoll Einwohnerversammlung_Basdorfer Str._20.03.2024

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1_Auszug Übersichtslageplan_03-2024 (368 KB)    
Anlage 2 2 2_Übersicht Bauabschnitte_03-2024 (809 KB)    
Anlage 3 3 3_Planauszüge Lagepläne Blatt 01-04, 2.BA_03-2024 (2450 KB)    
Anlage 4 4 4_Planauszüge Lagepläne Blatt 05-11, 1.BA_03-2024 (5075 KB)    
Anlage 5 5 5_Regelquerschnitte 1-2, 2.BA_03-2024 (360 KB)    
Anlage 6 6 6_Regelquerschnitte 3-5, 1.BA_03-2024 (588 KB)    
Anlage 7 7 7_Protokoll_Einwohnerversammlung_Basdorfer Str._20.03.2024 (622 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   03.04.2024 15:20:13   Stefanie Kräuter