Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Die Gemeinde Wandlitz ist Eigentümer des Flurstücks 969 der Flur 2 von Wandlitz. Das Flurstück ist 7.399 m² groß. Es handelt sich um öffentliche Verkehrsfläche der Straße „Pittweg“. Bei der Auswertung von Luftbildaufnahmen wurde festgestellt, dass Teilflächen in Größe von ca. 120 m² bzw. 100 m² des kommunalen Flurstücks 969, gelegen vor den Grundstücken Prenzlauer Chaussee 89 bzw. 89 a, teilweise überbaut und eingefriedet worden sind und mitgenutzt werden.
Die Eigentümer der Grundstücke Prenzlauer Chaussee 89 (Flur 6, Flurstücke 2833 und 2834) und Prenzlauer Chaussee 89 a (Flur 6, Flurstücke 2835 und 591) beantragten den Erwerb der ihren Grundstücken jeweils vorgelagerten Teilfläche. Gemäß Stellungnahme der gemeindlichen Straßenverwaltung besteht für diese geringen Teilflächen perspektivisch kein Bedarf für die Nutzung als öffentliche Verkehrsfläche, damit spricht einer Veräußerung nichts entgegen. Die Breite des Straßenlandflurstücks „Pittweg“ beträgt ca. 18 m. Nach einer Veräußerung eines ca. 3 m breiten Streifens liegt die verbleibende Straßenbreite bei ca. 15 m und ist damit auch im Hinblick auf künftige Straßenausbaumaßnahmen ausreichend.
Es handelt sich um Flächen, die der Erweiterung von Baugrundstücken dienen, jedoch auf Grund der Grundstücksgröße, des Zuschnittes oder des Planungsrechts selbstständig nicht als Bauland nutzbar sind (Arrondierungsflächen). Der Kaufpreis berechnet sich auf Grundlage des aktuellen Bodenrichtwertes für Bauland in Höhe von 300 €/m². Entsprechend des Grundstücksmarktberichtes des Landkreises Barnim liegt der mittlere Kaufpreis für Arrondierungsflächen bei 65 % des Bodenrichtwertes. Somit ist ein Betrag von 195 €/m² in Ansatz zu bringen, für die Teilflächen von ca. 100 m² sind entsprechend Kaufpreise von ca. 19.500 €, für die Teilfläche von ca. 120 m² von ca. 23.400 € zu zahlen. Die konkreten Flächengrößen und damit verbindlichen Kaufpreise ergeben sich aus der notwendigen Teilungsvermessung/Flurstückszerlegung.
Die Erwerber haben die jeweiligen Kosten der notwendigen Flurstückszerlegung sowie der notariellen Vertragsbeurkundung und –vollziehung zu tragen, die entsprechenden Kostenübernahmeverpflichtungen liegen vor.
Gesetzliche Grundlagen
Brandenburgische Kommunalverfassung Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Der Hauptausschuss erteilt seine Zustimmung zum Verkauf
einer Teilfläche von ca. 120 m² des Flurstücks 969 der Flur 2 von Wandlitz, vorgelagert dem Grundstück Prenzlauer Chaussee 89 an dessen Eigentümer zu einem Kaufpreis von 195 €/m² und einer Teilfläche von ca. 100 m² des Flurstücks 969 der Flur 2 von Wandlitz, vorgelagert dem Grundstück Prenzlauer Chaussee 89 a, an dessen Eigentümer zu einem Kaufpreis von 195 €/m².
Anlagen:
Lageskizze (Luftbildauszug Brandenburg-Viewer)
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