Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Das Areal Bogensee und seine bauhistorischen Denkmale (FDJ-Hochschule und Goebbels-Villa) auf der Gemeindefläche von Wandlitz sind erinnerungskulturell von bundesweiter Bedeutung. Sie gemahnen mit zahlreichen anderen Erinnerungsorten in der Gemeinde des Landkreises Barnim nordöstlich von Berlin (Waldsiedlung Wandlitz, „Honecker“-Bunker und Fremd- und Zwangsarbeiterlager u.a.) wie keine zweite Region in der Bundesrepublik an die NS-Diktatur und den Unrechtsstaat DDR. An diese beiden autoritären Regime und ihre ebenso manipulative wie menschenrechtswidrige Politik soll hier erinnert werden, um daraus zugleich für die Gestaltung, Stärkung und Sicherung unserer Demokratie zu lernen.
Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt einen Fördermittelantrag für das Bundesprogramm „Förderung nationaler Projekte des Städtebaus“ beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zu stellen. Der Antrag soll die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für das Areal Bogensee zum Inhalt haben. Diese soll innerhalb von drei bis fünf Jahren erstellt werden. Die Kosten der Machbarkeitsstudie werden zu zwei Dritteln gefördert, ein Drittel ist von der Gemeinde Wandlitz als Eigenanteil zu tragen. Für die Erstellung der Studie ist eine Kostenschätzung von der BSM Berlin mbH erfragt worden.
Ziel und Zweck des Projekts ist es, das erinnerungskulturell bedeutsame Areal Bogensee vor dem Abriss und einer Renaturierung durch das Land Berlin zu bewahren und dabei Perspektiven für einen denkmalgerechten Erhalt sowie eine historisch sensible, demokratiefördernde und wirtschaftlich tragfähige Nutzung zu skizzieren.
Eigentümer der Liegenschaft Bogensee ist das Land Berlin. Gemäß des Projektaufrufs 2024 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sind jedoch die Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet antragsberechtigt (Planungshoheit). Der Förderantrag ist rein konzeptioneller Natur, eine Investitionsförderung ist aufgrund der fehlenden Eigentümerschaft und der damit einhergehenden fehlenden Verfügungsmacht ausgeschlossen.
Für die Einreichung der Projektskizze bedarf es des Beschlusses der Gemeindevertretung. Die Projektskizze ist dem Fördermittelgeber bis zum 30.4.2024 fristgerecht einzureichen.
Gesetzliche Grundlagen
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Die Kosten der Machbarkeitsstudie werden zu zwei Dritteln gefördert, ein Drittel ist von der Gemeinde Wandlitz als Eigenanteil zu tragen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, einen Fördermittelantrag für das Bundesprogramm „Förderung nationaler Projekte des Städtebaus“ beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zu stellen.
Anlagen:
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