Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat die vorgebrachten Hinweise und Anregungen aus den Stellung-nahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden mit Beschluss-Nr. BV-GV/2024-0702 abgewogen. Die Abwägungsvorschläge wurden in die Planunterlagen eingearbeitet. Ein erneutes Beteiligungsverfahren ist nicht erforderlich.
In den letzten Wochen sind die Unterlagen zur Vorbereitung des Erschließungsvertrages erstellt und abgestimmt worden. In der Anlage ist die redaktionelle Endfassung beigefügt. Die Endzeichnung erfolgt nach der Beschlussfassung.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Beschlusshistorie/ vorangegangene Vorlagen BV-GV/ 2016-0253 Grundsatzbeschluss BV-GV/2021-0065 Aufstellungsbeschluss BV-GV/2021-0332 Änderung Aufstellungsbeschluss, hier: Geltungsbereich BV-GV/2021-0333 Auslegungsbeschluss BV-GV/2022-0443 Abwägungsbeschluss BV-GV/2023-0565 erneuter Auslegungsbeschluss BV-GV/2023-0622 Abwägungsbeschluss BV-GV/2024-0702 Abwägungsbeschluss nach erneuter Auslegung
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Schloss und Park Dammsmühle“ in der Gemarkung Schönwalde bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Anlagen:
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