Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Im Juli 2016 wurde unter BV-GV/2016-0253 der Grundsatzbeschluss zur Entwicklung des Schlossareals Dammsmühle mit einem potentiellen Vorhabenträger befürwortet. Die Gemeindevertretung fasste am 05.12.2019 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes. Ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger wurde im August 2020 abgeschlossen, die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde am 08.09.2020 im Rahmen einer Bürgerversammlung durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes fand vom 23.09. bis 24.10.2020 statt. Am 27.05.2021 fasste die Gemeindevertretung den Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches (Verkleinerung). Für die Belange des Umweltschutzes gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, die ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes sind entsprechend in den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB eingeflossen. Vom 18.10. bis 22.11.2021 fand die öffentliche Auslegung des Planentwurfes und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt. Die berührten Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinden wurden schriftlich zur fristgerechten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Aus der Auslegung gingen zwei Bürgereinwendungen hervor. Im Rahmen des am 05.05.2022 gefassten Abwägungsbeschlusses wurde eine Überarbeitung des Planentwurfes bestimmt. Der überarbeitete Planentwurf wurde vom 08.05. bis 24.05.2023 erneut öffentlich ausgelegt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden beteiligt. Zu dieser erneuten Auslegung gingen keine Bürgereinwendungen ein. Eine nochmalige Überarbeitung des Planentwurfes wurde vom 08.01. bis 28.01.2024 erneut öffentlich auslegt und in diesem Zeitraum fand auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der benachbarten Gemeinden statt. Die berührten Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinden wurden schriftlich zur fristgerechten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Aus der Auslegung gingen keine Bürgereinwendungen hervor. In der Anlage beigefügt ist das Abwägungsmaterial zur Auslegung des überarbeiteten Entwurfes des B-Plans. Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen ist den Abwägungsunterlagen entnehmbar.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Beschlusshistorie/ vorangegangene Vorlagen BV-GV/ 2016-0253 Grundsatzbeschluss BV-GV/2021-0065 Aufstellungsbeschluss BV-GV/2021-0332 Änderung Aufstellungsbeschluss, hier: Geltungsbereich BV-GV/2021-0333 Auslegungsbeschluss BV-GV/2022-0443 Abwägungsbeschluss BV-GV/2023-0565 erneuter Auslegungsbeschluss BV-GV/2023-0622 Abwägungsbeschluss nach erneuter Auslegung
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt die, in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge
a) als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abwägungsergebnisses im Abwägungsprotokoll
oder
b) als Beschluss in Blockabstimmung.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Anlagen:
- Abwägungsprotokoll vom 25.03.2024 Behörden, Nachbargemeinden und sonst. Träger öff. Belange
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