Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2024-0701  

 
 
Betreff: Herstellung Zugang zur Uferpromenade Wandlitzer See über das Flurstück 1336/2
Umsetzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:TB25
Der Bürgermeister
Federführend:TB_Tiefbau Beteiligt:K_Kämmerei
    TB_Strassenverwaltung
   HA_Hauptamt
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
23.04.2024 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
30.04.2024 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung      
A1 Hauptausschuss Vorberatung
13.05.2024 
Sitzung des Hauptausschusses      
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
30.05.2024    Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz      
Anlagen:
Uebersichtsskizze-Lage-Flurstueck-1336-2
Lageplan-Gehweg-Thälmannstraße–Seepromenade-Neubau-Weg-mit-Beleuchtung-A3
Querschnitte-Gehweg-A3
Detailplan-Treppe-A3
Datenblatt-Leuchtenkopf

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Zur Verbesserung der fußufigen Erreichbarkeit des Wandlitzer Sees aus Richtung Thälmannstraße soll ein Zugang über das Flurstück 1336/2 der Flur 4 hergestellt werden.

Das gemeindliche Flurstück ist ca. 5 m breit und ca. 110 m lang. Es verbindet als öffentliche Verkehrsanlage die öffentlichen Verkehrsflächen der „Thälmannstraße“ und der „Seepromenade“.

 

Die Gestaltung der Zuwegung erfolgt dabei mit der Zielstellung, eine sichere und ansprechende Lösung (Wegebau und Beleuchtungsanlage) zu erreichen.

 

Im Haushaltsplan 2024 sind für die weitere Planung und den Bau des Zugangs finanzielle Mittel veranschlagt worden.

 

Mit Beschluss BV-GV/2023-0600 vom 10.07.2023 hat die Gemeindevertretung beschlossen, auf der Grundlage der Vorplanung die Planung der Zuwegung mit der Errichtung einer Treppenanlage weiterzuführen.

Dementsprechend berücksichtigt die nunmehr vorliegende Entwurfs- und Genehmigungsplanung die Herstellung eines 2,00 m breiten Gehweges (Betonsteinpflaster) und einer Treppe zur Überwindung des Höhenunterschiedes zur Seepromenade, bestehend aus 3 x 5 Treppenstufen und 1 x 4 Treppenstufen mit entsprechend notwendigen Zwischenpodesten.

Das Niederschlagswasser soll über ein Quergefälle als flächige Versickerung verbracht werden.

 

Im Übrigen ist die Herstellung einer LED-Beleuchtungsanlage mit 4 Masten und einer Höhe von 4 Metern vorgesehen.

Um die Blendwirkung für die benachbarten Grundstücke weitestgehend zu minimieren, ist die Errichtung von Gehwegleuchten mit speziellen Prismen geplant.

 

Im Rahmen der Planung wurde für die Beleuchtungsanlage der Einsatz von Bewegungsmeldern und bzw. oder die zeitweilige Abschaltung in den Nachtstunden z.B. zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr untersucht.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass insbesondere hinsichtlich des Sicherheitsempfindens größere komplett unbeleuchtete Bereiche zu vermeiden sind. Im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht müssen u.a. nach aktueller Rechtsprechung Gefällestrecken (Treppen) ausgeleuchtet sein.

 

Aus den genannten Gründen soll die neu herzustellende Beleuchtung in die an der Thälmannstraße bereits vorhandene Beleuchtungsanlage eingebunden und somit dem Beleuchtungsregime dieser unterworfen werden.

 

Im Zuge der Planung wurde geprüft, inwieweit Bäume erhalten werden können.

Die Erstbewertung von 2 größeren Fichten ergab bezüglich der Verkehrssicherheit keinen notwendigen Handlungsbedarf. Insofern sind die Bäume als erhaltenswert eingeschätzt worden.

Um den Eingriff in den Wurzelbereich der Fichten zu minimieren, berücksichtigt die Planung auf einer Länge von 8 m die Befestigung des Gehweges mittels einer schottergeschlämmten Wegedecke.

 

Die Investitionskosten r die Umsetzung der Treppenvariante belaufen sich gemäß der vorliegenden Kostenberechnung auf ca. 177.000 brutto.

 

Die Unterlagen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung werden zu den Sitzungen gemäß Beratungsfolge vorgelegt und  sind auszugsweise als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt.

Im Übrigen sind Planunterlagen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Zugang zur Uferpromenade Wandlitzer See“ eingestellt.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz

Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV)

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

 

Beschlusshistorie

 

MV/2020-0047

BV-A1/2022-0196

BV-GV/2023-0600

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:    Ja  

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Treppenvariante (Baukosten zzgl. Planungskosten)

177.000,00

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

hrl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

30

5.900,00

hrl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2022

54100.785200

5410008045

30.000,00

 

2024

54100.785200

5410008045

150.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

  1. die Umsetzung des Gehwegbaus und der Beleuchtung für die Herstellung eines Zugangs zur Uferpromenade des Wandlitzer Sees über das Flurstück 1336/2 entsprechend der vorliegenden Unterlage zur Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:
    • Wegebefestigung mittels Betonsteinpflaster in einer Breite von 2 Metern
    • Treppenanlage zur Überwindung des Höhenunterschiedes zur Seepromenade
    • Verbringung des Niederschlagswassers über ein Quergefälle als flächige Versickerung
    • Anordnung von vier Beleuchtungsmasten (LED) mit einer Masthöhe von 4 Metern

 

  1. Die Ausführung der Bauarbeiten ist nach den einschlägigen technischen

Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der

Entwurfs- und Genehmigungsplanung und beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

 


Anlagen:

 

Übersichtsskizze Lage Flurstück 1336/2

Lageplan Gehweg Thälmannstraße Seepromenade, Neubau Weg mit Beleuchtung

Detailplan Treppe

Querschnitte Gehweg

Datenblatt Leuchtenkopf

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Uebersichtsskizze-Lage-Flurstueck-1336-2 (150 KB)    
Anlage 4 2 Lageplan-Gehweg-Thälmannstraße–Seepromenade-Neubau-Weg-mit-Beleuchtung-A3 (864 KB)    
Anlage 3 3 Querschnitte-Gehweg-A3 (852 KB)    
Anlage 2 4 Detailplan-Treppe-A3 (445 KB)    
Anlage 5 5 Datenblatt-Leuchtenkopf (928 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   02.04.2024 19:23:31   Stefanie Kräuter