Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Zur Verbesserung der fußläufigen Erreichbarkeit des Wandlitzer Sees aus Richtung Thälmannstraße soll ein Zugang über das Flurstück 1336/2 der Flur 4 hergestellt werden. Das gemeindliche Flurstück ist ca. 5 m breit und ca. 110 m lang. Es verbindet als öffentliche Verkehrsanlage die öffentlichen Verkehrsflächen der „Thälmannstraße“ und der „Seepromenade“.
Die Gestaltung der Zuwegung erfolgt dabei mit der Zielstellung, eine sichere und ansprechende Lösung (Wegebau und Beleuchtungsanlage) zu erreichen.
Im Haushaltsplan 2024 sind für die weitere Planung und den Bau des Zugangs finanzielle Mittel veranschlagt worden.
Mit Beschluss BV-GV/2023-0600 vom 10.07.2023 hat die Gemeindevertretung beschlossen, auf der Grundlage der Vorplanung die Planung der Zuwegung mit der Errichtung einer Treppenanlage weiterzuführen. Dementsprechend berücksichtigt die nunmehr vorliegende Entwurfs- und Genehmigungsplanung die Herstellung eines 2,00 m breiten Gehweges (Betonsteinpflaster) und einer Treppe zur Überwindung des Höhenunterschiedes zur Seepromenade, bestehend aus 3 x 5 Treppenstufen und 1 x 4 Treppenstufen mit entsprechend notwendigen Zwischenpodesten. Das Niederschlagswasser soll über ein Quergefälle als flächige Versickerung verbracht werden.
Im Übrigen ist die Herstellung einer LED-Beleuchtungsanlage mit 4 Masten und einer Höhe von 4 Metern vorgesehen. Um die Blendwirkung für die benachbarten Grundstücke weitestgehend zu minimieren, ist die Errichtung von Gehwegleuchten mit speziellen Prismen geplant.
Im Rahmen der Planung wurde für die Beleuchtungsanlage der Einsatz von Bewegungsmeldern und bzw. oder die zeitweilige Abschaltung in den Nachtstunden z.B. zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr untersucht. Im Ergebnis ist festzustellen, dass insbesondere hinsichtlich des Sicherheitsempfindens größere komplett unbeleuchtete Bereiche zu vermeiden sind. Im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht müssen u.a. nach aktueller Rechtsprechung Gefällestrecken (Treppen) ausgeleuchtet sein.
Aus den genannten Gründen soll die neu herzustellende Beleuchtung in die an der Thälmannstraße bereits vorhandene Beleuchtungsanlage eingebunden und somit dem Beleuchtungsregime dieser unterworfen werden.
Im Zuge der Planung wurde geprüft, inwieweit Bäume erhalten werden können. Die Erstbewertung von 2 größeren Fichten ergab bezüglich der Verkehrssicherheit keinen notwendigen Handlungsbedarf. Insofern sind die Bäume als erhaltenswert eingeschätzt worden. Um den Eingriff in den Wurzelbereich der Fichten zu minimieren, berücksichtigt die Planung auf einer Länge von 8 m die Befestigung des Gehweges mittels einer schottergeschlämmten Wegedecke.
Die Investitionskosten für die Umsetzung der „Treppenvariante“ belaufen sich gemäß der vorliegenden Kostenberechnung auf ca. 177.000 € brutto.
Die Unterlagen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung werden zu den Sitzungen gemäß Beratungsfolge vorgelegt und sind auszugsweise als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt. Im Übrigen sind Planunterlagen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Zugang zur Uferpromenade Wandlitzer See“ eingestellt.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Beschlusshistorie
MV/2020-0047 BV-A1/2022-0196 BV-GV/2023-0600
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung und beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
Anlagen:
Übersichtsskizze Lage Flurstück 1336/2 Lageplan Gehweg Thälmannstraße – Seepromenade, Neubau Weg mit Beleuchtung Detailplan Treppe Querschnitte Gehweg Datenblatt Leuchtenkopf
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