Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Inhalt:
Abfederung der Belastungen der Bürger durch den Verzicht auf die Erhöhungen von in die Zuständigkeit der Gemeinde fallenden Steuern Begründung:
Deutschland befindet sich in einer äußerst schwierigen wirtschaftlichen Situation, die massiv auf die Lebenshaltungskosten und damit die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger durchschlägt. Dies ist auch in unserer Gemeinde der Fall. Eine Möglichkeit, dies zu tun, ist u.a. der Verzicht auf die Erhöhung gemeindlicher Steuern für die kommenden fünf Jahre.
Gemeindesteuern sind alle Steuern, die den Gemeinden zufließen. Dazu gehören u. a. die Grundsteuer A, die Grundsteuer B sowie demnächst ggf. die Grundsteuer C. Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer letzten Sitzung des Jahres 2023 gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und weiterer Gemeindevertreter den Haushalt 2024 mit weit über dieses Jahr hinaus wirkenden Ermächtigungen beschlossen. Das ist ein sehr kritischen Haushalt.
In diesem Zusammenhang hat Herr Braungard, der ehemalige Kämmerer der Gemeinde, im Rahmen der sehr kontroversen Diskussionen wiederholt betont, daß Steuererhöhungen nicht intendiert seien. Auch diese Erklärungen könnten dazu beigetragen haben, daß schließlich eine Mehrheit der Gemeindevertreter dem Haushalt 2024 zugestimmt hat. Es ist nun wichtig, daß am Ende der Wahlperiode 2019/2024 diese Entscheidung zum Verzicht auf Steuererhöhungen von der Gemeindevertretung getroffen wird, die den Haushalt 2024 und die damit verbundenen Belastungen für die Folgejahre mehrheitlich beschlossen haben.
Finanzielle Auswirkungen:
Ja – indirekt, da keine Erhöhungen bestimmter Steuereinnahmen der Gemeinde
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die in die Zuständigkeit der Gemeinde fallenden Steuern Grundsteuer A und Grundsteuer B bis zum 31.05.2029 nicht zu erhöhen. Eine Grundsteuer C wird nicht erhoben. Anlagen:
Originalantrag Unterschrift Originalantrag
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