Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2024-0697  

 
 
Betreff: Fraktionsantrag AfD: Verzicht auf Erhöhung von in die Zuständigkeit der Gemeinde fallenden Steuern bis zum 31.05.2029
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:
Fraktion AfD
Federführend:K_Kämmerei Beteiligt:Bgm
    HA_Hauptamt
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
11.04.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz vertagt     
15.04.2024 
(Fortsetzungs-) Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz abgelehnt     
Anlagen:
Originalantrag
Unterschrift Originalantrag
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag BV-GV 2024-0697_20240403

Begründung / Erläuterung

Inhalt:

 

Abfederung der Belastungen der Bürger durch den Verzicht auf die Erhöhungen von in die Zuständigkeit der Gemeinde fallenden Steuern
in den kommenden fünf Jahren.
 

Begründung:

 

Deutschland befindet sich in einer äerst schwierigen wirtschaftlichen Situation, die massiv auf die Lebenshaltungskosten und damit die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger durchschlägt.

Dies ist auch in unserer Gemeinde der Fall.
Umso wichtiger ist es, den Einwohnern der Gemeinde zu zeigen, daß die Gemeinde ihrer Aufgabe zur Daseinsfürsorge ernsthaft nachkommt.

Eine Möglichkeit, dies zu tun, ist u.a. der Verzicht auf die Erhöhung gemeindlicher Steuern für die kommenden fünf Jahre.

 

Gemeindesteuern sind alle Steuern, die den Gemeinden zufließen. Dazu gehören u. a. die Grundsteuer A, die Grundsteuer B sowie demnächst ggf. die Grundsteuer C.
 

Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer letzten Sitzung des Jahres 2023 gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und weiterer Gemeindevertreter den Haushalt 2024 mit weit über dieses Jahr hinaus wirkenden Ermächtigungen

beschlossen. Das ist ein sehr kritischen Haushalt.

 

In diesem Zusammenhang hat Herr Braungard, der ehemalige Kämmerer der Gemeinde, im Rahmen der sehr kontroversen Diskussionen wiederholt betont, daß Steuererhöhungen nicht intendiert seien.
 

Auch diese Erklärungen könnten dazu beigetragen haben, daß schließlich eine Mehrheit der Gemeindevertreter dem Haushalt 2024 zugestimmt hat.

Es ist nun wichtig, daß am Ende der Wahlperiode 2019/2024 diese Entscheidung zum Verzicht auf Steuererhöhungen von der Gemeindevertretung getroffen wird, die den Haushalt 2024 und die damit verbundenen Belastungen für die Folgejahre mehrheitlich beschlossen haben.


Dies ist eine Frage der Glaubwürdigkeit.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja indirekt, da keine Erhungen bestimmter Steuereinnahmen der Gemeinde

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die in die Zuständigkeit der Gemeinde fallenden Steuern Grundsteuer A und Grundsteuer B bis zum 31.05.2029 nicht zu erhöhen. Eine Grundsteuer C wird nicht erhoben.    


Anlagen:

 

Originalantrag

Unterschrift Originalantrag

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Originalantrag (357 KB)    
Anlage 2 2 Unterschrift Originalantrag (441 KB)    
Anlage 3 3 Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag BV-GV 2024-0697_20240403 (12 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   03.04.2024 14:27:37   Stephanie Kowallik