Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Inhalt:
Prüfauftrag an die Verwaltung hinsichtlich der Möglichkeit, säumige GEZ – Zahler nicht mehr durch die Gemeinde Wandlitz zu verfolgen.
Begründung:
Etliche Städte und Gemeinden in Deutschland, konkret Nordrhein-Westfalen, verzichten mittlerweile darauf, für die GEZ Zwangsmaßnahmen gegen ihre Bürger vorzunehmen.
Die Gemeinde Wandlitz hat in vielen Bereichen personelle Engpässe.
Die bisher übernommene Vollstreckungstätigkeit durch die Gemeinde Wandlitz ist für die Gemeinde mit Kosten, u. a. durch den Einsatz von Personalressourcen, verbunden.
Der Verzicht auf diese Unterstützung für die GEZ würde für die Gemeinde Wandlitz eine deutliche Entlastung ergeben. Der Kostenbeitrag je Vollstreckungsersuchen deckt den Kosten- und Diese Entlastung sollte umso mehr vor dem Hintergrund des neu verabschiedeten Haushalts 2024 und der erheblichen Neuverschuldung Zudem benötigt die Gemeinde Wandlitz das Personal für dringlichere eigene Aufgaben.
Zu prüfen ist, ob die landesrechtlichen Regelungen in Brandenburg die Einstellung der bisherigen Unterstützung der GEZ bei Vollstreckungsmaßnahmen eröffnen.
Soweit diese Prüfung positiv ausfällt, soll die GEZ ihre Forderungen künftig in eigener Zuständigkeit durchsetzen.
Finanzielle Auswirkungen: Ja – positiv! Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, inwiefern die Gemeinde Wandlitz säumige GEZ–Gebühren für öffentliche Rundfunk- und Fernsehanstalten im Wege von Forderungspfändungen, Überweisungs- und Einziehungsverfügungen durchsetzen muß oder ob es möglich ist, diese Unterstützung künftig nicht mehr vorzunehmen. Anlagen:
Originalantrag
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