Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2024-0695  

 
 
Betreff: Fraktionsantrag AfD: Wandlitz genderfrei! Amtliche Dokumente und dienstlicher Schriftverkehr der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:
Fraktion AfD
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:Bgm
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
11.04.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz vertagt     
15.04.2024 
(Fortsetzungs-) Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz abgelehnt     
Anlagen:
Originalantrag
Gendern-Bayern-Verbot

Begründung / Erläuterung

Inhalt:

 

Verzicht auf / Verbot der Verwendung der sogenannten „geschlechtergerechten Sprache“ (Gendern) in amtlichen Dokumenten und im dienstlichen Schriftverkehr der Gemeinde Wandlitz.

 

Begründung:

 

Die Sprache eines Volkes ist ihr höchstes Kulturgut, gesamtgesellschaftlich und individuell. Sprache stiftet Identität und fördert Integration. Über die Mutterprache entsteht auch die Beziehung zur Geschichte und Kultur eines Volkes, bis hin zu einem natürlichen Stolz, dieser Nation anzugehören.

 

Deshalb ist es eine vornehme Aufgabe aller Verantwortungsträger in der Gesellschaft, behutsam mit der Sprache umzugehen. Dies betrifft insbesondere Berufsgruppen, für die die Sprache Arbeitsmittel und -inhalt ist.

Eine Deformation / Verunstaltung der historisch gewachsenen eigenen Sprache durch das Einbringen fremder, ideologisch determinierter Elemente (Formulierungen oder Zusätze), stellt sich als Missbrauch dar.

Dieser kann auch als ein Schlag ins Gesicht der Bürger angesehen werden.

Diese Ideologisierung der deutschen Sprache kann zur Entfremdung der Menschen von ihrem eigenen Land führen.

Das Gendern schafft keinen Zugewinn an Differenziertheit der Ausdrucksmöglichkeiten und Gestaltungsmöglichkeiten der Sprache, wie wir sie etwa bei Goethe und Schiller kennen, schon gar keine ästhetische Bereicherung. Im Gegenteil: Gendern kann zu einem Miss- bzw. Unverständnis des Inhalts der Dokumente führen.

 

Der Versuch, das ideologisch motivierte Gendern (Gendern) zwanghaft oder gar zwangsweise durchzusetzen, die Sprache damit zu deformieren, sie teils unverständlich erscheinen zu lassen, bis dahin, sie der Lächerlichkeit preiszugeben, ist zurückzuweisen.

 

Dem „Rat für deutsche Rechtschreibung“, ein zwischenstaatliches Gremium, dem die Bundesrepublik Deutschland angehört, ist die Aufgabe übertragen, Grammatik und Rechtschreibung der deutschen Sprache zu bestimmen. Am 15.12.2023 sprach sich der Rat zum wiederholten Male und eindeutig gegen die Einführung einer sogenannten „gendergerechten Sprache“ aus, vor allem weil die dabei verwendeten Sonderzeichen (z.B. „Genderstern“) die Lesbarkeit so verfasster Texte offenkundig verschlechtert.

 

Das Bundesland Bayern, welches bei Schülerwettbewerben seit vielen Jahren den ersten Platz belegt, hat aktuell für alle staatlichen Institutionen das Gendern verboten. Dies erfolgte mit einer überzeugenden Begründung, die hiermit ergänzend zum Gegenstand der Begründung dieser Beschlußvorlage gemacht wird.

 

Den ideologisch motivierten Gruppierungen darf der Angriff auf das hohe Kulturgut unserer Sprache nicht erlaubt sein!

Zuständige staatliche Stellen, so z. B. die Kultusminister, haben auch die Aufgabe, unsere Sprache zu schützen.

 

Keinesfalls darf es hingenommen werden, daß Behörden hier die Gemeinde Wandlitz mit ihren Einrichtungen und Gremien sich an diesem Angriff auf unsere Sprachkultur beteiligen.

Sie haben die ihnen übertragenen Aufgaben unparteiisch und neutral, erst recht ideologiefrei wahrzunehmen.

 

Grundlagen:

 

BbgKVerf

Hauptsatzung und Geschäftsordnung der Gemeinde Wandlitz

Bundesgerichtshof (BGH) (VI ZR 143/17)

 

 


Finanzielle Auswirkungen:    Nein


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt, auf die Verwendung der sogenannten „geschlechtergerechten Sprache“ (Gendern) in allen Dokumenten und im dienstlichen Schriftverkehr der Verwaltung sowie der Gremien ab sofort zu verzichten. Soweit zur Durchsetzung dieses Verzichts erforderlich, wird deren Verwendung hiermit verboten.   


Anlagen:

 

Originalantrag

Gendern-BayernVerbot

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Originalantrag (119 KB)    
Anlage 3 2 Gendern-Bayern-Verbot (493 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   26.03.2024 09:52:47   Emily Hinz