Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2024-0694  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Wohnanlage an der Triftstrasse" - 2. Änderung, Gemarkung Klosterfelde - Einleitungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:HB21
Der Bürgermeister
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:Bgm
    HB AL
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Anhörung
22.04.2024 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde      
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
30.04.2024 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung      
A1 Hauptausschuss Vorberatung
13.05.2024 
Sitzung des Hauptausschusses      
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
30.05.2024    Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz      
Anlagen:
Anlage 1 - Kartenauszug
Anlage 2 - Planzeichnung_1.Änderung
Anlage 3 - Legende
Anlage 4 - Legende_1.Änderung
Anlage 5 - Änderungsantrag

Begründung / Erläuterung

Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Änderungsantrag im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohnanlage an der Triftstrasse – 1. Änderung“, auf dem Grundstück der Gemarkung Klosterfelde, Flur 9, Flurstücke 315, zur Beurteilung vor.

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemarkung Klosterfelde (Stand 19.01.2000) ist das o.g. Areal als Wohnbaufläche dargestellt. Im Bebauungsplan wurde das Flurstück 315 sowohl als Spielplatz als auch als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt.

Der Antragsteller beabsichtigt auf dem o.g Grundstück die Nutzungsart - allgemeines Wohngebiet
festzusetzen. Es ist beabsichtigt die Festsetzungen des Bebauungsplans zu übernehmen. Diese geben eine Grundflächenzahl (GRZ) von maximal 0,3 und eine Geschossflächenzahl maximal 0,5 vor.

Für die Änderung der Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sind durch den Antragsteller entsprechende Ausgleichs- und / oder Ersatzmaßnahmen zu treffen.

Aus Sicht der Verwaltung ist der Antrag auf Änderung des Bebauungsplans städtebaulich vertretbar.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 


Finanzielle Auswirkungen:    Nein

 

Zur Sicherung und Durchführung des Planverfahrens sowie der Kostenübernahme durch den
Vorhabenträger soll ein gesonderter städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden

 

 


Beschluss:

 

  1.   Die Einleitung der 2. Änderung des Bebauungsplans „Wohnanlage an der Triftstrasse“r den OT Klosterfelde. 

 

  1.    Den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Antragsteller zur Übernahme der Planungskosten.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Kartenauszug

Anlage 2 - Planzeichnung 1. Änderung

Anlage 3 - Legende

Anlage 4 - Legende 1. Änderung

Anlage 5 - Änderungsantrag

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Kartenauszug (1080 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Planzeichnung_1.Änderung (4127 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Legende (1267 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 - Legende_1.Änderung (141 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 - Änderungsantrag (742 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   02.04.2024 14:52:43   Isabell Liske