Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Änderungsantrag im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohnanlage an der Triftstrasse – 1. Änderung“, auf dem Grundstück der Gemarkung Klosterfelde, Flur 9, Flurstücke 315, zur Beurteilung vor. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemarkung Klosterfelde (Stand 19.01.2000) ist das o.g. Areal als Wohnbaufläche dargestellt. Im Bebauungsplan wurde das Flurstück 315 sowohl als Spielplatz als auch als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt. Der Antragsteller beabsichtigt auf dem o.g Grundstück die Nutzungsart - allgemeines Wohngebiet Für die Änderung der Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sind durch den Antragsteller entsprechende Ausgleichs- und / oder Ersatzmaßnahmen zu treffen. Aus Sicht der Verwaltung ist der Antrag auf Änderung des Bebauungsplans städtebaulich vertretbar.
Gesetzliche Grundlagen
§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Zur Sicherung und Durchführung des Planverfahrens sowie der Kostenübernahme durch den
Beschluss:
Anlagen:
Anlage 1 - Kartenauszug Anlage 2 - Planzeichnung 1. Änderung Anlage 3 - Legende Anlage 4 - Legende 1. Änderung Anlage 5 - Änderungsantrag
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